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Die Farben des Regenbogens

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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:26

Hier ist die entsprechende Stelle,an der Ihr Euch über alle Belange des schwul,lesbischen oder bisexuellen Lebens austauschen könnt.Die Themengebiete können ganz unterschiedlich sein.Es kann den normalen Alltag von Homosexuellen betreffen oder auch etwas sein,dass zum Thema in den Medien zu finden ist.Egal ob positive Ereignisse oder Diskriminierung...alle Seiten sind Willkommen.
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Die Farben des Regenbogens Empty Re: Die Farben des Regenbogens

Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:27

Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung


Stell Dir vor, an Deiner Schule ist der Unterricht vorbei, viele Schüler und Schülerinnen verlassen die Schule. Vor der Schule warten, wie jeden Tag, Eltern, Freunde und Freundinnen der MitschülerInnen von Dir. Und dann ist da ein Junge aus Deiner Schule, 16 Jahre alt, der in diesem Moment auf einen Jungen vor Deiner Schule zugeht, heftig mit ihm knutscht und dann mit ihm Arm in Arm davon geht. Was glaubst Du, was dann los wäre? Es gibt viele Möglichkeiten, eine der folgenden würde bestimmt passieren:



Ein Junge aus der Clique der 14-jährigen würde zu seinen Kumpels rufen: "Igitt, guckt mal, Schwule."
Die Mitschüler aus seiner Klasse würden sich auf dem Weg nach Hause darüber unterhalten, dass sie ja schon immer wussten, dass mit ihm was nicht stimmt.
Eine 10-jährige Schülerin würde ihre im Auto wartende Mutter fragen, ob sie das gesehen habe. Die Mutter würde nur antworten, dass "das" pervers sei.
Ein Lehrer aus der Schule hat mitbekommen, was passierte und wird am nächsten Tag vielen KollegInnen erzählen, dass der Schüler "X" aus der 11ten Klasse homosexuell sei.
Im Umkleideraum vor dem nächsten Sportunterricht werden alle Jungs beim Umziehen sich gegenseitig Schwulenwitze erzählen und sich zurufen, dass sie mit einer "schwulen Sau" nicht zusammen duschen wollten.
Ein Vater, der auf eine Deiner Mitschülerinnen wartet, wird zu den beiden Jungs, wenn sie an ihm vorbeigehen, "Könnt Ihr das nicht zuhause machen?" sagen.
Im Bus werden 20-jährige Macker den beiden "Arschficker" entgegen rufen, sie beleidigen, bedrohen, und versuchen einen Streit an zu zetteln.
Wären beide Mädchen, müssten sie sich den Kommentar "einmal richtig gut gefickt und dann sind sie nicht mehr lesbisch!" anhören.
Gute Freundinnen werden Deinem Mitschüler zu verstehen geben, dass er jetzt kein richtiger Mann mehr sei und dass er sich nicht zu wundern brauche, wenn andere ihn diskriminierten.
Beim nächsten Elternabend wird ein Vater den Schulverweis des Schülers "X" fordern, da er sonst andere Jungs zur Homosexualität verführe und HIV an der Schule einschleppe.
2 Wochen später werden beide Jungs von einer Clique, die sie überhaupt nicht kennen, zusammengeschlagen, weil diese nach ihrer moralischen und religiösen Vorstellung, Lesben und Schwule für "abartig" halten. Die Clique hatte über beide Jungs von einem Mitschüler der beiden gehört.


Beispiele, die zeigen, dass gleichgeschlechtlich Liebende, Gefahr laufen, bedroht und diskriminiert zu werden, wenn sie sich sichtbar zeigen und nicht verstecken. In der offiziellen Sprache wird das "Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung" genannt. Passieren kann dies also zwei Jungs, aber auch zwei Mädchen, Jungs, die sowohl mit Jungs als auch mit Mädchen zusammen sind, Mädchen, die mit Jungs und Mädchen zusammen sind und so weiter. Was ist eigentlich sexuelle Orientierung? Dieser Begriff taucht meist im Zusammenhang mit Homosexualität (also Gleichgeschlechtlichkeit) auf.



In der Umgangssprache werden homosexuelle Männer "Schwule" und homosexuelle Frauen "Lesben" genannt. Die Begriffe waren früher eigentlich Schimpfwörter, werden aber von Menschen mit homosexueller Orientierung inzwischen selber benutzt, auch um den Stolz auf die eigene sexuelle Orientierung aus zu drücken. Heterosexualität (Gegengeschlechtlichkeit) und Bisexualität (sowohl Gegenals auch Gleichgeschlechtlichkeit) sind weitere sexuelle Orientierungen. Dagegen sind Transsexualität und Intersexualität keine sexuellen Orientierungen, auch wenn die Begriffe ähnlich wie die obigen klingen. Transsexualität heißt eigentlich "jenseits der Geschlechtlichkeit" und umfasst Menschen, die sich in ihrem "biologischen" Geschlecht nicht wohl fühlen und das Geschlecht wechseln möchten. Sie können hetero-, homo- oder bisexuell sein.



Intersexualität umfasst Menschen, die "biologische" Geschlechtsmerkmale beider Geschlechter aufzeigen (in der Umgangssprache sogenannte "Zwitter"). Und in den letzten Jahren definierten sich immer mehr Menschen als "transgender" (also jenseits der Geschlechter). Darunter sind Menschen zu verstehen, die keine festen Geschlechtsrollen einnehmen wollen, also sich weder in die Schublade "männlich", noch "weiblich" pressen lassen wollen, aber auch nicht ihr "biologisches" Geschlecht ändern wollen.



Du siehst, alleine der Begriff "sexuelle Orientierung" ist ganz schön vielfältig. Die Begriffserklärungen klingen so, wie wenn eine sexuelle Orientierung sich so leicht von der anderen abgrenzen ließe. In der Realität sieht das anders aus. Daneben leben viele Menschen heutzutage weitere sexuelle Bedürfnisse in sehr verschiedenen Beziehungsstrukturen. Da solche Lebensformen dem Großteil der Bevölkerung unbekannt sind, werden sie oft als "fremd" und "bedrohlich" empfunden.



Dabei befinden sich allein an Deiner Schule (wenn ungefähr 1000 Schüler auf Deiner Schule sind) ca. 50 bis 100 Mitschülerinnen und -schüler, die sich irgendwann im Laufe ihres Lebens für eine lesbische oder schwule Beziehung entscheiden Warum ist denn "sexuelle Orientierung" so ein großes Thema? Man kann in der Menschheitsgeschichte feststellen, dass Diskriminierung aufgrund sexueller Orientierungen eine lange Tradition haben.



Gerade in Bezug auf Sexualität und Beziehungen gab es schon immer strenge Regeln, was erlaubt und lebbar ist und was zu bestrafen ist. Das kann auch heute noch für Jugendliche, wenn sie den Versuch unternehmen ihre eigene Sexualität zu entdecken und lustvoll damit um zu gehen, bedeuten, dass sie von außen vermittelt bekommen, wie verwerflich und unmoralisch ihr Verhalten ist. Sie werden auch heute noch mit Regeln und Konventionen konfrontiert, die Minderheiten herabwürdigen. Beteiligt an dem Aufstellen der Regeln waren und sind meist Vertreter der verschiedensten Glaubensrichtungen und Religionen, aber auch Philosophen, Mediziner und "Mächtige", also Herrscher, Politiker usw. So wurde vor allen Dingen die Homosexualität verurteilt und Homosexuelle verfolgt.



Dabei sind Unterschiede in der Diskriminierung von Lesben und Schwulen fest zu stellen. Lesben werden meist herabgesetzt oder ignoriert. Sie unterliegen in patriarchalen Verhältnissen einer doppelten Diskriminierung, zum einen als Frauen, zum anderen aufgrund ihrer Gleichgeschlechtlichkeit. Wenn von "Homosexuellen" gesprochen wird, werden häufig nur schwule Männer gemeint, da an ihnen fast immer die Kritik homosexuellen Lebens und die Strafverfolgung ansetzte. Dies hat zum einen mit der Argumentation zu tun, dass Schwule "widernatürlich" sind und sich nicht fortpflanzen können, zum anderen sicherlich damit, dass sie in den Augen Vieler keine richtigen Männer mehr sind. Männer haben im Patriarchat Konkurrenten zu sein und es verwirrte immer wieder die Prediger der Männlichkeit, dass ein Konkurrent den anderen lieben kann und beide sogar noch Sex miteinander haben.



In Deutschland gab es zum Beispiel seit 1870/71 den Paragrafen 175, der "widernatürliche Unzucht" zwischen erwachsenen Männern, wenn "beischlafähnliche Handlungen" nachgewiesen werden konnten, unter Strafe stellte. Dieser Paragraf wurde von den Nazis nochmals verschärft und viele Schwule wurden verfolgt. Der Paragraf existierte in der BRD noch bis zur Wiedervereinigung im Jahr 1990. Die DDR schaffte ihn 1988 ab. Endgültig wurde er erst 1994 gestrichen. Auch die Polizei führte in manchen Großstädten bis Mitte der 80er Jahre sogenannte "Rosa Listen", in denen Schwule verzeichnet waren, die Bars und Kneipen für Homosexuelle aufsuchten. Doch auch ohne Gesetze wird weiter diskriminiert, aber eher auf der persönlichen Ebene und nicht mehr so sehr auf staatlicher Ebene.



Eine wirkliche Gleichberechtigung aller sexueller Orientierungen ist eine schöne Utopie, auf die mensch sicherlich noch recht lange warten muss. Was kannst Du tun? Sich zu verlieben ist eigentlich eine wunderschöne Sache... wenn da nicht auch noch Herzklopfen, Bauchschmerzen und andere heftige Gefühle wären. All das kann zu einer ziemlichen Belastung werden. Noch viel belastender kann es sein, wenn die aufsteigenden Gefühle nicht gezeigt werden dürfen, aus Angst, deshalb ausgestoßen oder angegriffen zu werden. Die Witze und Sprüche sind bekannt: "schwule Sau" oder "blöde Lesbe".



Mal werden die Sprüche flapsig gerissen, mal ziemlich bedrohlich. Und, dass da was nicht stimmen soll, das sitzt dann im Hinterkopf und macht uns Angst. Bloß nicht entdeckt werden! Bloß nicht die wirklichen Gefühle zeigen! Lieber so sein, wie alle anderen! Und wenn es dann durch einen Zufall doch raus- kommt oder man die Gefühle nicht mehr aushalten kann? Oft ist man selbst nicht in der Lage, zu erklären, was mit einem geschieht. Und dann geraten lesbische und schwule Jugendliche auch noch ziemlich oft darüber in Auseinandersetzungen mit der eigenen Familie, mit Freunden, mit Menschen, die sie gar nicht kennen und die ihnen trotzdem ihre Meinung aufdrängen.



Der Druck kann so heftig werden, dass sie nicht mehr ihren Jugendclub besuchen, den Sportverein verlassen, Angst vor dem Schulbesuch bekommen oder die Familie nicht mehr aushalten. Und sollte Verständnis und Unterstützung da sein, dann folgen trotzdem oft teils subtile, teils offene Bedrohungen durch Menschen, die Homosexualität sowie Schwule und Lesben ablehnen. Moral, Ethik und Gesetz können nebeneinander stehen. In Deutschland ist Homosexualität per Gesetz erlaubt. Das allgemeine Schutzalter liegt bei 16 Jahren. In einigen Bundesländern garantiert eine Landesverfassung darüber hinaus Schutz vor Diskriminierung.



Die Berliner Landesverfassung sagt z.B. "Niemand darf wegen... seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden." (Art.10, Abs.2). In vielen Staaten der Welt steht jedoch noch immer Homosexualität unter Strafe. Deshalb flüchten Lesben und Schwule nach Deutschland. Viele Menschen setzten sich hierzulande dafür ein, dass dieses Menschenrecht geschützt und erhalten bleibt. Denn immer wieder lassen Menschen verlauten, Homosexualität sei krank und pervers, oder gehöre aufgrund religiöser Interpretationen verboten. Deshalb ist es wichtig, Mitschülerinnen und Mitschüler nicht alleine zu lassen und ihnen zu helfen, BündnispartnerInnen zu finden. Neben schulinternen AnsprechpartnerInnen (z.B. VertrauenslehrerInnen) gibt es in allen Bundesländern schwule und lesbische Projekte und Vereine, die oftmals direkt Aufklärungsveranstaltungen in Schulen anbieten. Die Adressen sind schnell im Internet zu finden.



In ländlichen Regionen bieten sich oftmals auch AIDS-Hilfen als AnsprechpartnerInnen an, die über lesbische- und schwule Lebensweisen gut informiert sind. Sie können beraten und helfen, Strategien zu entwickeln, in welchem Rahmen eine Aufklärungsveranstaltung durchgeführt werden kann. Denn vor allem ist Aufklärung wichtig, um Angst zu nehmen sowie Stärke und Sicherheit zu geben. Kommt es zu Diskriminierung, Bedrohung oder körperlicher Gewalt, so stehen in vielen Regionen schwule und lesbische Antigewalt-Projekte und Überfalltelefone als AnsprechpartnerInnen zur Verfügung. In vielen Bundesländern gibt es mittlerweile auch AnsprechpartnerInnen der Polizei für Lesben und Schwule. Denn diese Gewaltstraftaten sind eine ernst Sache.



Regelmäßig werden von deutschen Gerichten Menschen verurteilt, die Lesben oder Schwule angegriffen und ihnen Schaden zugefügt haben. Kommt es zu einer Anzeige, so ist es hilfreich, zwecks Information oder Unterstützung Kontakt mit einem Antigewalt- Projekt oder einem Überfalltelefon aufzunehmen. Vor allem auch, damit die Vorfälle registriert werden. Unter dem Schutz der Anonymität nehmen die Projekte Vorfälle auf. Nicht nur Fälle von Diskriminierung, sondern auch positive Beispiele werden von ihnen entgegen genommen, zum Beispiel wie eine Auseinandersetzung geklärt werden konnte. Erst mit diesen Informationen können langfristige Strategien entwickelt werden, gesellschaftlich etwas zu verändern - so wie die bisherigen Erfahrungen der Opferhilfeberatungs- und Dokumentationsarbeit des Schwulen Überfalltelefons Berlin (SÜB) zur Mitwirkung an diesem Handbuch geführt haben.



Dieser Text stammt aus "Handbuch Sekundarstufe", das die Bundeskoordination von "Schule ohne Rassismus - Schule mit Courage" 2004 herausgegeben hat.



Quelle: Diskriminierung auf Grund der sexuellen Orientierung
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:28

Hier ist ein Bericht,wo mich die Tat zu tiefst schockiert hat,es aber schön zu sehen war,wie engagiert einige Mitmenschen reagiert haben.

Täter filmen Überfall auf Schwule mit Handykamera

Am 9. April gegen 03:00 Uhr, fuhr ein schwules Freundespaar mit der S-Bahn in Berlin nach Hause. Sie saßen in dem letzten Wagen, in dem sich außer ihnen noch zwei andere Fahrgäste aufhielten. Am S-Bahnhof Neukölln stieg eine Gruppe von 7 jungen Männern zu. Die jüngeren waren etwa 18 Jahre alt, der Rädelsführer etwa 25.

Als der Zug anfuhr wurden die beiden Betroffenen von einem aus der Gruppe mit den Worten angesprochen: „Seid ihr schwul?“. Noch bevor die Betroffenen etwas sagen konnten, riefen andere aus der Gruppe u.a.: „Ihr seid doch schwul“ und „Schwule sind der letzte Dreck“ und „Wir hassen Schwule“. Einer der Betroffenen sagte dann: „Wenn schon, Schwule sind auch Menschen“. Darauf habe der Rädelsführer erklärt: „Der schwule Wowereit, der hilft euch hier auch nicht. Wir sind hier in Neukölln“. Gleich darauf habe einer der Täter einem der Betroffenen ins Gesicht gespuckt. Weitere Täter spukten ebenfalls immer wieder die Opfer an.

Als der Zug auf dem nächsten Bahnhof Sonnenallee hielt, flüchteten die Betroffenen aus dem Wagen in den Nachbarwagen. Dort machten sie laut auf sich aufmerksam und riefen: „Bitte helft uns. Die wollen Schwule klatschen!“ Aus dem Wagen, der mit etwa 20 Fahrgästen besetzt war, reagierten sofort zwei junge Männer und erkundigten sich, was passiert sei. Diese Anteilnahme, so die Betroffenen, habe ihnen gut getan, auch dass sie jetzt unter Menschen waren und sich sicher fühlen konnten.

Die Täter folgten ihnen nicht und blieben im letzten Waggon zurück, als die S-Bahn wieder anfuhr. Doch durch das Fenster zwischen den Wagen konnten die Betroffenen erkennen, dass die Täter bedrohliche Gesten machten und dass die Bedrohungssituation möglicherweise für sie noch nicht vorüber war.

Als die S-Bahn dann an der nächsten Station Halt machte, kam plötzlich die Tätergruppe in ihren Wagen gestürmt. Einer der Geschädigten konnte noch erkennen, wie einer der Täter sein Videohandy hochhielt, um Aufnahmen machen zu können. Während dessen trat einer der jüngeren Täter mit einem gezielten Kickboxtritt einem der sitzenden Geschädigten gezielt gegen Kopf und Schläfe, während die anderen auf den Freund des Geschädigten und dann auch auf ihn selbst einboxten und prügelten.

Zeugen hinderten den Zug am Weiterfahren, indem sie mit ihren Füßen das Schließen der Fahrtüren blockierten. Ein weiterer Fahrgast verständigte über Handy die Polizei, während die Täter Richtung Ausgang flüchteten. Fahrgäste nahmen sich dann der Betroffenen an, bis kurz darauf die Bundespolizei eintraf.

Die Geschädigten suchten später ein Krankenhaus auf. Bei einem der Opfer wurde eine Nasenbeinfraktur sowie Hämatome im Gesicht und am Körper festgestellt. Der Geschädigte leidet noch immer unter starken Kopfschmerzen. Der andere erlitt Hämatome im Gesicht sowie Prellungen an Rippen und Beinen.

Die Polizei ermittelt nun gegen eine Gruppe von jungen Männern im Alter zwischen 18-25 Jahren südländischer Herkunft.

Die betroffenen schwulen Männer wandte sich 3 Tage später an das Berliner Überfalltelefon "Maneo", wo ihnen weitere Hilfe und Unterstützung zuteil wurde. „Es ist vorbildlich, wie sich vier Fahrgäste der Opfer angenommen haben, als sie Hilfe suchten“, erklärt Bastian Finke, Maneo-Projektleiter. „Wie uns die Betroffenen berichteten, haben sich viele Fahrgäste als Zeugen angeboten, um die polizeiliche Ermittlungsarbeit zu unterstützen.

„Dass der schlimme Angriff von den Tätern auch noch gefilmt wurde, erschüttert uns. Wir rufen dazu auf, dass alle, die diesen Film eventuell sehen, sich umgehend an die Polizei wenden,“ so Finke weiter. Derartige Aufnahmen müssen in allen Teilen der Gesellschaft geächtet werden.

Quelle: Täter filmen Überfall auf schwule mit Handykamera
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:29

Und hier noch ein Artikel zum Adoptionsrecht.Ich finde besonders die Aussage entscheidend,dass es vor allem auf das Wohl des Kindes ankommt.Aber lest selbst und macht Euch Euer Urteil.


Schwule und Lesben kämpfen für ein neues Adoptionsrecht

Es gibt kaum eine gesellschaftliche Gruppe in Deutschland, die in den letzten Jahren politisch so viel erreicht hat wie die der Schwulen und der Lesben. Die Zeit ihrer gesellschaftlichen Ausgrenzung ist vorüber. Ihre rechtliche Situation hat sich durch das „Lebenspartnerschaftsgesetz“ von 2001 erheblich verbessert. Doch als Paare durften sie bisher keine Kinder adoptieren.

Ihre Verbände sehen darin eine Diskriminierung. Noch vor der Sommerpause will Justizministerin Brigitte Zypries nun einen Gesetzentwurf vorlegen, der die so genannte Stiefkindadoption erlaubt. Eine lesbische Frau könnte dann zum Beispiel das Kind ihrer Partnerin aus einer früheren Beziehung mit annehmen – wenn der leibliche Vater zustimmt. Diese Regelung ist ein Kompromiss. Weitergehende Forderungen richten sich auf ein volles Adoptionsrecht für homosexuelle Paare. Das Familienbild des Staates steht zur Diskussion. Die Lobbyisten haben ihr Plädoyer für die Stiefkindadoption mit der Größenordnung des Problems begründet – „Hunderttausende“ von Kindern lebten ohne Rechtssicherheit in schwulen und lesbischen Elternhäusern. Für das Adoptionsrecht spreche die Forschungslage, die keine Beeinträchtigung des Kindeswohls erkennen lasse.

Es ist unwahrscheinlich, dass wirklich so viele Kinder betroffen sind. Der deutsche Mikrozensus 2000 registriert 47000 schwule und lesbische Paare, die in gemeinsamen Haushalten leben; nur 5000 haben bisher ihre Partnerschaft eintragen lassen. Selbst wenn die Dunkelziffern hoch sein mögen: Wer sich nicht einmal dem anonymisierten Fragebogen der statistischen Ämter offenbaren möchte, wird auch kein peinsames Adoptionsverfahren vor dem Familiengericht anstrengen. Da jährlich nur 6500 Kinder von heterosexuellen Paaren adoptiert werden, drängt sich der Verdacht auf, dass hier gewaltig übertrieben und ein anderes Ziel verfolgt wird: das allgemeine Adoptionsrecht.

Dabei ist die Rechtsunsicherheit gar nicht mehr groß: Schon heute erlaubt das „kleine Sorgerecht“ homosexuellen Co-Eltern, Alltagsentscheidungen für das Kind ihres Partners zu treffen. Trotzdem wird niemand etwas gegen die Stiefkindadoption einwenden, wenn sie denn hilft, die Lebensverhältnisse von Kindern zu verbessern. Aber wohlgemerkt: Diese Kinder leben bereits bei ihrer Mutter oder ihrem Vater. Was also spricht gegen ein allgemeines Adoptionsrecht für Schwule und Lesben? Viele Homosexuelle wären oder sind großartige Eltern – und jeder kennt „Heteros“, die das Leben ihrer Kinder verpfuschen. Trotzdem ist es diskussionswürdig, ob die Gesellschaft aus einem gelungenen Einzelfall die Norm ableiten will. Oder gar einen Anspruch aufs Kind: Den gibt es nicht, eben weil es bei Adoptionen in erster Linie nicht um den Kinderwunsch der Erwachsenen, sondern um das Wohl des Kindes geht.

"Der geballte Zorn"

Schwule und lesbische Interessenvertreter verlangen von der heterosexuellen Mehrheitsgesellschaft ein prinzipielles Bekenntnis dazu, dass die sexuelle Orientierung der Eltern für Kinder keine Rolle spiele. Mehr oder weniger offen, das erlebte zum Beispiel Bundestagsvizepräsidentin Antje Vollmer in der vergangenen Woche, schwingt dabei eine Drohung mit: Wer sich gegen ein Adoptionsrecht ausspricht, wie Vollmer es getan hatte, gilt sofort als homophob und reaktionär. Die Grünen-Politikerin werde „den geballten Zorn der Lesben und Schwulen“ zu spüren bekommen, erklärte der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands. Das klingt weniger nach Kinderliebe als nach Machtkampf, nicht zuletzt um materielle Vorteile wie Ehegattensplitting, Erbrecht und Hinterbliebenenrente.

Dass wissenschaftliche Gutachter bisher praktisch keine Hinweise auf Beeinträchtigungen der Kinder aus schwulen und lesbischen Familien entdeckt haben, ist richtig. Doch in einer offenen und fairen Diskussion muss die normative Frage gekläret werden, ob Kinder ein Recht auf Mutter und Vater, auf beide Rollenvorbilder haben. Dass auch in heterosexuellen Verhältnissen immer öfter von diesem Idealfall abgewichen wird, ist umso mehr ein Grund, den Streit ums Familienbild auszutragen. Jedes Kind braucht Erwachsene, die es lieben und erziehen. Aber kein Erwachsener kann erwarten, dass der Staat ihm per Gesetz ein Kind verleiht – auch dann nicht, wenn die Adoptionsmotive der Absicht entsprechen, dem Ghetto der Diskriminierung zu entkommen. Dass es dazu einer Adoption bedarf, ist gottlob kein zwingendes Argument mehr.

Quelle: Schwule und Lesben kämpfen für ein neues Adoptionsrecht-Zeit online
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:29

Ich hab hier mal einen interessanten Artikel gefunden.Urteilt selbst!

Türkei: Erster "schwuler Ehrenmord"?

In Istanbul ist ein 26-jähriger Homo-Aktivist umgebracht worden – Freunde erklärten, bei der gezielten Tötung handele es sich um einen so genannten Ehrenmord. Sein Lebenspartner befindet sich nun auf der Flucht.

Der Physikstudent Ahmet Yildiz ist letzte Woche angeschossen worden, als er ein Café am Bosporus verlassen hat. Wie die britische Zeitung "Independent" berichtet, versuchte der offen schwul lebende Mann noch in seinem Auto zu fliehen, verlor aber das Bewusstsein. Später verstarb er im Krankenhaus.

Freunde gehen dem Bericht zufolge davon aus, dass es sich bei dem Fall um den ersten schwulen Ehrenmord handeln könnte. Die Eltern von Yildiz, der sein Land im letzten Jahr bei einem schwulen Festival in San Francisco vertreten hatte, sollen gefordert haben, dass ihr Sohn sich einer Behandlung unterzieht, die ihn von Homosexualität "heilen" solle. "Ich habe ihn nie ein freundliches Wort über seine Eltern reden hören", erzählte ein enger Freund dem "Independent".

Es soll bereits vor dem Mord wiederholt Drohungen gegen Yildiz gegeben haben, die Polizei habe aber nichts unternommen.

Nun soll sich auch der Lebenspartner des Ermordeten auf der Flucht befinden. Das Konsulat der Bundesrepublik soll dem Mann, der einen deutschen Pass besitzt, geraten haben, die Türkei so schnell wie möglich zu verlassen.

Freunde des Getöteten wollten sich um das Begräbnis kümmern, erhielten aber von der Familie keine Genehmigung. Nach Ehrenmorden ist es üblich, dass die Familie zum Begräbnis des Mordopfers nicht erscheint.

Die Regierung der Türkei bemüht sich seit Jahrzehnten, die Praxis der Ehrenmorde zu unterbinden, der vor allem Frauen zum Opfer fallen. Auch hat sich die Lage von Schwulen und Lesben in letzter Zeit erheblich verbessert, weil die Europäische Union Ankara die Verbesserung der Menschenrechtssituation für Homosexuelle als eine der Bedingungen für eine Vollmitgliedschaft gestellt hat. Allerdings ist einem Bericht der Menschenrechtsorganisation Human Rights Watch zufolge die Türkei noch nicht EU-reif.

Quelle: queer.de
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:30

Und noch ein weiterer Artikel.Urteilt wieder selbst!

Schwulenhasser zum Rapport

In Berlin hat Polizeipräsident Dieter Glietsch 29 Beamte, die sich abfällig über das Hissen der Regenbogenfahne zum CSD geäußert hatten, zum persönlichen Gespräch geladen – dafür wird er jetzt von der Gewerkschaft kritisiert.

Von Carsten Weidemann

Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) hat den Berliner Polizeipräsidenten Dieter Glietsch aufgrund seines konsequenten Vorgehens gegen homophobe und intolerante Beamte scharf kritisiert. Wegen der Besuche des irakischen Premierministers Nuri al Maliki und des US-Präsidentschaftskandidaten Barack Obama hätten die Beamten andere Sorgen als Schwulenfeindlichkeit, sagte DPolG-Landeschef Bodo Pfalzgraf: "Die Kollegen können nicht verstehen, dass sie nicht mehr aus den Stiefeln kommen und zeitgleich Gespräche über den Regenbogen geführt werden."

Was war geschehen? Am 25. Juni hatte Glietsch erstmals eine Regenbogenflagge vor dem Präsidium hissen lassen, um zum Christopher Street Day die Bereitschaft der Polizei zu signalisieren, Schwulen und Lesben ohne Vorbehalte zu begegnen. Per Email wurden die Mitarbeiter der Berliner Polizei von einem Sachbearbeiter darüber informiert und zu dem feierlichen Akt eingeladen. Viele Beamte klickten im Mail-Fach auf "Antworten" und schrieben ihrer Ansicht nach nur den Absender an – ohne zu wissen, dass die Replik an den kompletten Verteiler – und damit auch an Vorgesetzte und Polizeiführung – versandt wurde.

29 Polizisten, die das Hissen der Regenbogenfahne mehr oder weniger abschätzig kommentierten, lud Polizeipräsident Glietsch daraufhin zum persönlichen Gepräch ein. Neben sachlicher Kritik, wonach die Anwesenheit beim Hissen im Hinblick auf die dünne Personaldichte während der Fußball-EM und den Fanmeilen unsinnig sei, gab es auch Polemik und Beleidigungen. Ein Beamter schrieb, dass "die Träger der rosa Zipfelmützen in der ersten Reihe stehen" sollten, ein anderer, dass "das Tragen der Dienstwaffe nicht erforderlich" sei. Die Polizei dementierte jedoch inzwischen Presseberichte, nach denen auch Disziplinarverfahren eingeleitet worden seien.

In den persönlichen Gesprächen will Dieter Glietsch erklären, warum er die Regenbogenfahne hissen ließ. In einer erneuten Mail an alle Polizisten hegt er die Vermutung, "dass einige Kollegen dringend auf Informationen darüber angewiesen sind, wofür die Regenbogenfahne steht". Sie wüssten vermutlich auch nicht, welche Rolle die New Yorker Polizei bei der Entstehung des Christopher-Street-Days gespielt habe und wie lange "die Polizei auch bei uns daran mitgewirkt hat, Schwule und Lesben strafrechtlich zu verfolgen und gesellschaftlich zu diskriminieren".


"Der Polizeipräsident handelt völlig richtig, wenn er 29 Beamte, die im Dienst diskriminierende Emails über Homosexuelle geschrieben hatten, zum Gespräch bittet", bekommt Glietsch Unterstützung vom FDP-Politiker Michael Kauch: " Als Bundestagsabgeordneter erwarte ich das geradezu von der Polizei, die Freiheit und Sicherheit in der Hauptstadt gewährleisten soll. Wenn der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft meint, das sei derzeit nicht vorrangige Aufgabe, dann verkennt er, dass man gerade von der Polizei eine Vorbildfunktion erwarten muss. Homosexuelle Bürger müssen sich darauf verlassen können, dass sie ohne Diskriminierung durch Polizisten gleich behandelt werden."

Gewerkschafts-Chef Bodo Pfalzgraf sagte unterdessen, er begrüße zwar grundsätzlich Gespräche des Präsidenten mit seinen Mitarbeitern, Glietsch solle jedoch "die Kirche im Dorf lassen". Schließlich habe der Polizeipräsident selbst die Ursache für die Emails gesetzt.

"Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft verdreht die Tatsachen, wenn er anführt, der Polizeipräsident habe mit dem Hissen der Regenbogenflagge zum CSD die Ursache für die antischwulen Emails gesetzt", entgegnete der FDP-Abgeordnete Michael Kauch. Die Ursache sei "vielmehr die latente Schwulenfeindlichkeit, die durch solche Äußerungen eines führenden Interessenvertreters von Polizisten erneut zum Ausdruck kommt".

Quelle: queer.de
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:31

[size=150]Christopher Street Day[/size]

Christopher Street Day (CSD) ist ein LGBT-Fest-, -Gedenk- und -Demonstrationstag. Gefeiert und demonstriert wird für die Rechte dieser Gruppen sowie gegen Diskriminierung und Ausgrenzung. Die Bezeichnung Christopher Street Day ist nur in Deutschland und der Schweiz üblich. In Österreich heißt der Umzug Regenbogenparade, in englischsprachigen und romanischen Ländern wird meist von Gay Pride oder Pride Parades gesprochen. In Australien sind die Paraden mit der Karnevalstradition vermischt worden und heißen deswegen dort Mardi Gras.

Geschichte des CSD

Der CSD erinnert an den ersten, bekannt gewordenen Aufstand von Homosexuellen und anderen sexuellen Minderheiten gegen die Polizeiwillkür in der New Yorker Christopher Street im Stadtviertel Greenwich Village: In den frühen Morgenstunden des 28. Juni 1969 fand in der Bar Stonewall Inn der sogenannte Stonewall-Aufstand statt. Zu dieser Zeit gab es immer wieder gewalttätige Razzien der Polizei in Kneipen mit homosexuellem Zielpublikum. Es kam in der Folge zu tagelangen Straßenschlachten zwischen Homosexuellen und der Polizei. Um dem ersten Jahrestag des Aufstands zu gedenken, wurde das Christopher Street Liberation Day Committee gegründet. Seit dem wird in New York am letzten Samstag des Juni, dem Christopher Street Liberation Day, mit einem Straßenumzug an dieses Ereignis erinnert. Daraus ist eine internationale Tradition geworden, im Sommer eine Demonstration für die Rechte von Schwulen und Lesben abzuhalten. In Berlin, Köln und anderen deutschen Großstädten werden diese Demonstrationen jedes Jahr als Christopher Street Day oder kurz „CSD“ abgehalten.

In Deutschland fanden im Jahre 1979 in Bremen und Berlin die ersten CSDs unter dieser Bezeichnung statt. Größere Lesben- und Schwulendemonstrationen gab es schon seit dem Jahre 1972 (die erste in der Bundesrepublik Deutschland am 29. April 1972 in Münster). Der erste CSD in der Schweiz fand am 24. Juni 1978 in Zürich unter dem Namen Christopher-Street-Liberation-Memorial Day statt.

CSDs heute

In beinahe jeder größeren Stadt in Deutschland gibt es heute CSDs, die größten in Köln und Berlin. Die Paraden und Demonstrationen während des CSDs stellen mittlerweile ähnliche Attraktionen dar, wie beispielsweise Karnevalsumzüge oder die wesentlich neueren Technoparaden. In Köln hatte der CSD im Jahre 2002 (als Europride) mit 1,2 Millionen Beteiligten (Teilnehmende und Zuschauer) zum ersten Mal mehr Besucher in die Stadt gelockt, als der Rosenmontagszug und war damit der bisher größte CSD in Europa.

Die CSDs in Deutschland finden nicht genau am historischen Datum, dem 28. Juni statt, sondern an den Wochenenden von Juni bis August. Geplant, als Demonstration angemeldet und durchgeführt werden die CSDs von unterschiedlich strukturiertenen Organisationen oder Einzelpersonen vor Ort, häufig ehrenamtlich und in Vereinen organisiert. Als politische Demonstration, oft mit einem politik-bezogenen Motto, zeigen sich die CSDs meist in Form von Demonstrationsparaden und einer anschließenden Kundgebung. Oftmals wird die Kundgebung von Künstlern mit Auftritten auf der Bühne unterstützt. Zusätzlich zur politischen Botschaft der CSDs wird dort gefeiert. Dieses Feiern des eigenen Lebensstils begründet sich aus dem Ursprung des CSDs: die Beteiligten zeigen oft demonstrativ, dass sie stolz auf sich, ihr Leben und ihre sexuelle Identität sind (daher die Bezeichnung Gay Pride (= „homosexueller Stolz“) für CSDs in englisch-sprachigen Ländern).

Neben der CSD-Parade und den Abschlusskundgebungen gibt es in vielen Städten ein- bis mehrtägige Straßenfeste und Kulturwochen mit bekannten Künstlern, politischen Veranstaltungen, Vorträgen, Lesungen und Partys.

An den CSDs nehmen häufig Prominente teil, unter anderem:

Bundesaußenminister und Vizekanzler Joschka Fischer (Köln 2002, Hamburg 2004, Köln 2005)
Bundesministerin Renate Künast (Berlin 2001)
Regierender Bürgermeister von Berlin Klaus Wowereit (seit 2001)
Oberbürgermeisterin von Frankfurt am Main Petra Roth (2004)
Ministerpräsident von Hessen Roland Koch (Frankfurt am Main)
Bundestagspräsident Wolfgang Thierse (Berlin 2000)
In einigen Städten übernehmen Politiker zudem die Schirmherrschaft, wie in Hamburg der damalige Bürgermeister Ortwin Runde sowie der amtierende Bürgermeister Ole von Beust, in Dresden Oberbürgermeister Ingolf Roßberg, in Würzburg Claudia Roth oder in Braunschweig der frühere Bundesminister Jürgen Trittin. In München wird der, im Vergleich zu anderen deutschen Millionenstädten, kleine Demonstrationszug mittlerweile traditionell durch Oberbürgermeister Christian Ude angeführt.

Zum Berliner CSD gibt es seit dem Jahre 1997 eine alternative, im Volksmund „Kreuzberger CSD“, genannte Parade: Der Transgeniale CSD entstand nach der Kritik am CSD Berlin, dieser sei kommerzialisiert und entpolitisiert.Der Transgeniale CSD wird von einer offenen Organisationsgruppe gestaltet, Parteifunktionäre dürfen nicht reden und es gibt keine Paradewagen von Parteien oder Firmen. Arbeitskreise befassen sich mit den lesbisch/transsexuell/transidenten/schwulen oder queeren Perspektiven auf Themen wie Armut und Arbeitslosengeld II (Hartz IV), Stadtumstrukturierung oder „Festung Europa“.

In folgenden Städten im deutschsprachigen Europa finden jährlich größere CSD-Straßenfeste und/oder Paraden statt:

Altötting
Augsburg
Bad Segeberg bis 2006
Berlin
Bielefeld
Bonn
Braunschweig (Sommerlochfestival/CSD-Braunschweig)
Dortmund
Dresden
Düsseldorf
Duisburg
Essen (Ruhr-CSD & Origaynal)
Erfurt
Frankfurt am Main
Hagen
Hamburg
Hannover (Tummelplatz/Flammende Herzen) bis 2005
Iserlohn
Kassel
Kiel
Koblenz (2008 zum ersten mal auf dem Münzplatz)
Köln
Konstanz (CSD Bodensee)
Leipzig
Lübeck
Lüneburg unregelmäßig, zuletzt 2006
Magdeburg
Mannheim
Minden
München
Nürnberg
Oldenburg (CSD Nordwest)
Regensburg
Rostock
Saarbrücken
Schwerin
Siegen
Stuttgart
Trier
Wien
Wuppertal
Würzburg
Zürich (inklusive Eventradio CSD Radio)
Im Jahr 2008 wurden die ersten Regenbogenparaden in Tschechien und Bulgarien (Brünn und Sofia) von Rechtsradikalen angegriffen. Massive Polizeieinsätze mussten die Teilnehmer schützen, mehrere wurden verletzt.

Europride

Seit dem Jahre 1991 vergibt die EPOA (European Pride Organizer’s Association, Verband europäischer CSD-Organisationen) jeweils an eine Stadt den Titel Europride. Dieser CSD wird größer angelegt, um internationale Beachtung zu erreichen. Die Städte, die den Europride seitdem ausgerichtet haben, sind:

1992: London
1993: Berlin
1994: Amsterdam
1996: Kopenhagen
1997: Paris
1998: Stockholm
2000: Rom
2001: Wien
2002: Köln
2003: Manchester
2004: Hamburg
2005: Oslo
2006: London
2007: Madrid
2008: Stockholm
2009: Zürich
2010: Warschau

Quelle: Wikipedia
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:32

Schwulenverfolgung

Bis zum Hochmittelalter galt der Analverkehr im christlichen Bereich als Sünde, aber noch nicht als Verbrechen; folglich drohte maximal eine Kirchenbuße und ein zeitweiser Ausschluss von der Eucharistie, aber noch keine weltlichen Maßnahmen. Vom 13. Jahrhundert bis zur Aufklärung wurde Analverkehr zwischen Männern dann in fast ganz Europa unter der Bezeichnung „Sodomie“ durch weltliche Gesetze mit dem Scheiterhaufen bedroht, hier wird noch von der Sodomiterverfolgung gesprochen. Zu größeren Verfolgungen und jeweils Hunderten von Hinrichtungen kam es während des Spätmittelalters in Norditalien und Spanien sowie während des gesamten 18. Jahrhunderts auch in England, Frankreich und den Niederlanden.

Die Ideen der Französischen Revolution führten in zahlreichen Staaten, die sich am französischen Code Napoléon orientierten, um 1800 herum zur Abschaffung aller Gesetze gegen die „widernatürliche Unzucht“ (so etwa in den Niederlanden, im Rheinland und in Bayern, Gesetze gegen Homosexualität). Preußen wandelte 1794 mit der Einführung des Allgemeinen Landrechts die Todesstrafe in eine Zuchthausstrafe um. 1871 wurde der preußische Paragraph in das Strafgesetzbuch des Deutschen Reichs aufgenommen und als § 175 in der folgenden Zeit immer häufiger angewandt.

Bis zur Reform des § 175 im Jahr 1969 arbeitete die Polizei dabei mit Spitzeln in der schwulen Subkultur und geheimen Rosa Listen, auf denen zahlreiche Namen von homosexuellen Männern verzeichnet waren. Da Homosexualität verfolgt und bis in die 1970er Jahre als psychische Erkrankung diagnostiziert wurde, konnten Homosexuelle auch auf unbestimmte Zeit freiheitsentziehend in einer forensischen Psychiatrie untergebracht werden. Ein Beispiel ist die „Behandlung“ des britischen Mathematikers Alan Turing im Jahr 1952.

Während der Zeit des Nationalsozialismus wurden ca. 10.000 - 15.000 Schwule in Konzentrationslager verschleppt, in denen sie den Rosa Winkel tragen mussten (Homosexuelle während der Zeit des Nationalsozialismus). Nur etwa 40-50 Prozent von ihnen überlebten. Obwohl es in Deutschland, im Gegensatz zu Österreich, kein Gesetz gegen die lesbische Liebe gab, verhaftete die Gestapo auch dort eine unbekannte Zahl von Frauen wegen ihrer Homosexualität oder unter anderem Vorwand. Während jener Zeit verurteilte Schwule wurden in Deutschland am 17. Mai 2002 durch den Bundestag symbolisch rehabilitiert.

In der Bundesrepublik Deutschland bestand der § 175 bis 1969 in der von den Nazis verschärften Fassung weiter, was vom Bundesverfassungsgericht 1957 als rechtmäßig anerkannt wurde. Erst 1994 fiel er im Zuge der Rechtsangleichung mit der DDR weg.

Im Mai 2008 wurde in Berlin das Denkmal für die im Nationalsozialismus verfolgten Homosexuellen eingeweiht.

In Österreich existierte der § 209 ÖStGB mit ähnlichem Wortlaut wie der § 175 StGB in Deutschland bis ins Jahr 2002, als er vom österreichischen Verfassungsgerichtshof aufgehoben wurde[17] und trat am 14. August 2002 außer Kraft.[18] Dennoch wurde Österreich im Anschluss mehrfach vom EGMR, der ebenfalls ausdrücklich die Menschenrechtswidrigkeit des § 209 feststellte, verurteilt[19], da man es unterlassen hatte, menschenrechtswidrig Verurteilte zu rehabilitieren.

In rund 75 von 195 Staaten auf der Welt werden Homosexuelle auch heute noch strafrechtlich verfolgt, so etwa in Jamaika, Simbabwe, Angola, Nepal, Nigeria und zahlreichen islamischen Staaten. In fünf islamisch geprägten Ländern werden homosexuelle Menschen mit dem Tode bedroht: im Jemen, im Iran, in Saudi-Arabien, Mauretanien und im Sudan.

Aber auch im Osten Europas, zum Beispiel in Serbien, Albanien und sogar in manchen der neuen EU-Länder ist die Lage der Menschenrechte derzeit bedenklich: So werden in Polen und Lettland Demonstrationen für Toleranz gegenüber Schwulen und Lesben von offiziellen Stellen verboten oder teilweise mit massiver Gewalt konfrontiert, die von den Kirchen und rechtsradikalen Nationalisten geschürt wird. In Polen sind in letzter Zeit Forderungen einiger führender Politiker laut geworden, Homosexuelle in Lager zu stecken bzw. aus Polen zu eliminieren. Im Jahr 2007 wurde über ein Gesetz beraten, das selbst die Erwähnung von Homosexualität für Lehrer unter Strafe stellen soll. So wird auch verboten, aufzuklären, wie sich homosexuelle Männer vor Aids schützen können. Lehrer die dagegen verstoßen, können aus dem Schuldienst entlassen werden.[20] In der UNO versuchen der Vatikan und die islamischen Staaten gemeinsam, schon die Diskussion über die Menschenrechtslage für Schwule und Lesben zu verhindern. Für gewisses Aufsehen sorgte, die Verhinderung bzw. Störung schwullesbischer Demos, Prides und Petitionsübergaben in Warschau und in Moskau durch die Polizei in den Jahren 2005, 2006 und 2007, wobei auch der parlamentarische Geschäftsführer und Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen Volker Beck kurzfristig verhaftet wurde.

In der Geschichte und in der Gegenwart waren auch Homosexuelle selbst oft große Feinde und Verfolger anderer Homosexueller. So ist bekannt, dass es oft latent Homosexuelle sind, die aus Angst vor dem Bekanntwerden der eigenen Neigung, alle anderen, vor allem sich offen bekennende, Homosexuelle bekämpften und bekämpfen.

Quelle: Wikipedia
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:34

[size=150]§ 175[/size]

Der § 175 des deutschen Strafgesetzbuchs (§ 175 StGB-Deutschland) existierte vom 1. Januar 1872 (Inkrafttreten des Reichsstrafgesetzbuches) bis zum 11. Juni 1994. Er stellte sexuelle Handlungen zwischen Personen männlichen Geschlechts unter Strafe. Bis 1969 bestrafte er auch die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ (ab 1935 nach § 175b ausgelagert). Insgesamt wurden etwa 140.000 Männer nach den verschiedenen Fassungen des § 175 verurteilt.

1935 verschärften die Nationalsozialisten den Paragraphen 175, unter anderem durch Anhebung der Höchststrafe von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis. Darüber hinaus wurde der Tatbestand von beischlafähnlichen auf sämtliche „unzüchtigen“ Handlungen ausgeweitet. Der neu eingefügte § 175a bestimmte für „erschwerte Fälle“ zwischen einem Jahr und zehn Jahren Zuchthaus.

Die DDR kehrte 1950 zur alten Fassung § 175 zurück, beharrte aber gleichzeitig auf einer weiteren Anwendung des § 175a. Ab Ende der 1950er Jahre wurde Homosexualität unter Erwachsenen nicht mehr geahndet. 1968 erhielt die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch, das in § 151 homosexuelle Handlungen mit Jugendlichen sowohl für Frauen als auch für Männer unter Strafe stellte. 1988 wurde dieser Paragraph ersatzlos gestrichen.

Die Bundesrepublik hielt zwei Jahrzehnte lang an den Fassungen der §§ 175 und 175a aus der Zeit des Nationalsozialismus fest. 1969 kam es zu einer ersten, 1973 zu einer zweiten Reform. Seitdem waren nur noch homosexuelle Handlungen mit männlichen Jugendlichen unter 18 Jahren strafbar, wogegen das Schutzalter bei lesbischen und heterosexuellen Beziehungen bei 14 lag. Nach einer gescheiterten Gesetzesinitiative der Grünen in den 1980er wurde § 175 im Zuge der Rechtsangleichung mit der ehemaligen DDR erst 1994 aufgehoben.

Im Volksmund wurden Schwule oft als 175er bezeichnet. Gleichzeitig nannte man den 17. Mai (=17.5.) zahlenspielerisch den „Feiertag der Schwulen“. Heutzutage finden zufällig am selben Tag Aktionen zum International Day Against Homophobia statt.

Nationalsozialismus

Im Jahr 1935 verschärften die Nationalsozialisten den § 175, indem sie die Höchststrafe im Zuge einer Umdefinition vom Vergehen zum Verbrechen von sechs Monaten auf fünf Jahre Gefängnis heraufsetzten. Durch Streichung des Adjektivs „widernatürlich“ wurde die traditionsreiche Beschränkung auf beischlafähnliche Handlungen aufgehoben. Der Straftatbestand war nun erfüllt, wenn „objektiv das allgemeine Schamgefühl verletzt und subjektiv die wollüstige Absicht vorhanden war, die Sinneslust eines der beiden Männer oder eines Dritten [zu] erregen“[6]. Eine gegenseitige Berührung war nicht mehr erforderlich.

Darüber hinaus wurde – ähnlich wie bereits 1925 geplant – ein neuer § 175a geschaffen, der so genannte qualifizierte Fälle als „schwere Unzucht“ mit Zuchthaus zwischen einem und zehn Jahren bestrafte. Hierzu zählten:

die Ausnutzung eines Abhängigkeitsverhältnisses,
homosexuelle Handlungen mit Männern unter 21 Jahren und
die männliche Prostitution.
Die „widernatürliche Unzucht mit Tieren“ wurde nach § 175b ausgelagert.

In der amtlichen Begründung wurde die Novellierung des § 175 mit dem Interesse an „der sittlichen Gesunderhaltung des Volkes“ gerechtfertigt, denn „erfahrungsgemäß“ habe Homosexualität die „Neigung zu seuchenartiger Ausbreitung“ und übe „einen verderblichen Einfluß“ auf die „betroffenen Kreise“ aus.

Tatsächlich war die Novellierung eine Folge des sogenannten Röhm-Putsches, der von den Nationalsozialisten auch dazu genutzt wurde, das Ansehen in der wertkonservativen und vor allem katholischen Bevölkerung reinzuwaschen. Die Homosexualität von Ernst Röhm war in der Bevölkerung ein offenes Geheimnis, und es gab auch ein Gerücht über ein Verhältnis des Reichsjugendführers Baldur von Schirach zu dem Hitlerjungen Jürgen Ohlsen, der in dem Film Hitlerjunge Quex die Hauptrolle gespielt hatte; quexen war als umgangssprachlicher Begriff für Sexualität zwischen Männern und Jungen sogar weit verbreitet. Mancher, der in den antichristlichen Zielen der Nationalsozialisten gar einen beginnenden Wertewandel zu mehr sexueller Freiheit gesehen hatte, wurde durch den Röhm-Putsch und die Verschärfung des § 175 eines anderen belehrt.

Diese Verschärfung zog eine Verzehnfachung der Zahl der Verurteilungen auf jährlich 8.000 nach sich. Allein zwischen 1937 und 1939 wurden fast 100.000 Männer in der geheimen „Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität und Abtreibung“ erfasst. Etwa die Hälfte der tatsächlich ausgelösten Verfahren resultierte dabei aus privaten Anzeigen Nichtbeteiligter (ca. 40 Prozent) sowie aus Anzeigen von Betrieben und Behörden (ca. 10 Prozent). So bekam zum Beispiel die Gestapo 1938 folgenden anonymen Brief:

„Wir – ein großer Teil des Künstlerblockes am Barnayweg – bitten dringend, den als Untermieter bei Frau F […] wohnenden B. zu beobachten, der in auffallender Weise täglich jugendliche Burschen bei sich hat. So geht das nicht weiter. […] Wir bitten herzlichst, die Sache weiter zur Beobachtung zu geben.“
Im Unterschied zur Kriminalpolizei konnte die Gestapo jederzeit Schutzhaft gegen schwule Männer anordnen. Diese Willkürmaßnahme wurde z. B. nach einem Freispruch angewandt oder wenn die bereits verbüßte Haftstrafe als zu milde bewertet wurde. Die Kriminalpolizei verfügte stattdessen über das Mittel der Vorbeugehaft. Hiervon betroffen waren so genannte gefährliche Sittlichkeits- sowie Berufsverbrecher. Ein Runderlass des Reichssicherheitshauptamts vom 12. Juli 1940 bestimmte pauschal, „alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in polizeiliche Vorbeugungshaft zu nehmen“. Nur ca. 40 Prozent jener etwa 10.000 Männer, die aufgrund eines Vorbeugungs- oder Schutzhaftbefehls in ein Konzentrationslager eingewiesen und mit dem grünen oder dem rosa Winkel gekennzeichnet wurden, gelang es, das Lagersystem zu überleben. Einige von ihnen wurden nach ihrer Befreiung durch die Alliierten zurück an ein Gefängnis überstellt, weil sie ihre Freiheitsstrafe nach dem weiterhin gültigen § 175 noch nicht fertig verbüßt hatten.
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:34

Nachkriegszeit

Entwicklung in der SBZ und der DDR

In der Sowjetischen Besatzungszone (SBZ) war die Rechtsentwicklung uneinheitlich. Während die Regierung von Thüringen 1945 eine Abmilderung der §§ 175 und 175a beschloss, die in etwa dem Strafrechtsentwurf von 1925 entsprach, galt in den anderen Ländern die Fassung von 1935 unverändert fort. 1946 riet der Juristische Prüfungsausschuss des Magistrats von Groß-Berlin zwar, den „§ 175 StGB in ein neues Strafrecht nicht zu übernehmen“, diese Empfehlung blieb jedoch folgenlos. Für Sachsen-Anhalt entschied das Oberlandesgericht (OLG) Halle im Jahr 1948, dass die §§ 175 bis 175b typisch nationalsozialistisches Unrecht seien, weil sie eine fortschrittliche Rechtsentwicklung abgebrochen und in ihr Gegenteil verkehrt hätten. Homosexuelle Handlungen seien daher ausschließlich nach dem Strafrecht der Weimarer Republik zu verurteilen.

Ein Jahr nach der Republikgründung von 1949 entschied das Kammergericht Berlin für die gesamte DDR, dass der Paragraph 175 in der alten, bis 1935 gültigen Fassung anzuwenden sei. Jedoch hielt es im Unterschied zum OLG Halle unverändert am neuen § 175a fest, weil er dem Schutz der Gesellschaft gegen „sozialschädliche homosexuelle Handlungen qualifizierter Art“ diene. 1954 entschied dasselbe Gericht, dass § 175a im Unterschied zu § 175 keine beischlafähnlichen Handlungen voraussetzt. Unzucht sei jede zur Erregung der Geschlechtslust vorgenommene Handlung, „die das Sittlichkeitsgefühl unserer Werktätigen verletzt“.

Durch das Strafrechtsänderungsgesetz von 1957 wurde die Möglichkeit geschaffen, von einer Strafverfolgung abzusehen, wenn eine gesetzwidrige Handlung mangels schädigender Folgen keine Gefahr für die sozialistische Gesellschaft darstellt. Dies setzte den § 175 faktisch außer Kraft, da das Kammergericht Berlin gleichzeitig urteilte, „daß bei allen unter § 175 alter Fassung fallenden Straftaten weitherzig von der Einstellung wegen Geringfügigkeit Gebrauch gemacht werden soll“. Homosexuelle Handlungen unter Erwachsenen blieben daher ab Ende der 50er Jahre straffrei.

1968 gab sich die DDR ein eigenes Strafgesetzbuch. In ihm bestimmte der neue § 151 StGB-DDR eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Verurteilung auf Bewährung für einen Erwachsenen, der mit einem Jugendlichen gleichen Geschlechts „sexuelle Handlungen vornimmt“. Aufgrund der nicht länger geschlechtsbezogenen Formulierung erfasste das Strafgesetz nun auch Sex zwischen Frauen und Mädchen unter 18 Jahren.

Am 11. August 1987 hob das Oberste Gericht der DDR ein Urteil wegen § 151 mit der Begründung auf, dass „Homosexualität ebenso wie Heterosexualität eine Variante des Sexualverhaltens darstellt. Homosexuelle Menschen stehen somit nicht außerhalb der sozialistischen Gesellschaft, und die Bürgerrechte sind ihnen wie allen anderen Bürgern gewährleistet.“ Ein Jahr später strich die Volkskammer der DDR in ihrem 5. Strafrechtsänderungsgesetz den § 151 ersatzlos. Das Gesetz trat am 30. Mai 1989 in Kraft.

Von diesem Zeitpunkt an galt allein § 149 StGB-DDR (Einfacher Missbrauch), der ein einheitliches Schutzalter für homo- und heterosexuelle Handlungen von 16 Jahren vorsah.

Entwicklung in der alten Bundesrepublik

Schon vor der Gründung der Bundesrepublik hatte in den westlichen Besatzungszonen kaum ein Zweifel an der Fortgeltung der §§ 175 und 175a in ihrer Fassung von 1935 bestanden. 1949 wurde nun auch offiziell alles bis dahin geltende Recht übernommen, „soweit es dem Grundgesetz nicht widerspricht“ (Art. 123 Abs. 1 GG). In einer Reihe von Entscheidungen schloss sich der Bundesgerichtshof hinsichtlich der Auslegung des § 175 der Rechtsprechung des Dritten Reichs an, wonach der Tatbestand der Unzucht keine gegenseitige Berührung voraussetzt. Bestraft werden könne auch gleichzeitige Onanie oder der Zuschauer beim Triolenverkehr. Allerdings wurde aus dem Merkmal „Treiben“ abgeleitet, dass das Handeln „stets eine gewisse Stärke und Dauer haben“ müsse. Auf dieser Grundlage kam es zwischen 1950 und 1969 zu mehr als 100.000 Ermittlungsverfahren und etwa 50.000 rechtskräftigen Verurteilungen.

Während einige Richter große Bedenken hatten, den ihrem Rechtsempfinden widersprechenden § 175 anzuwenden – so verurteilte 1951 das Landgericht Hamburg zwei homosexuelle Männer lediglich zu einer Ersatzgeldstrafe von 3 DM –, legten andere besonderen Ehrgeiz bei der Strafverfolgung an den Tag. Eine Verhaftungs- und Prozesswelle in Frankfurt zeigte 1950/51 erschütternde Folgen:

„Ein Neunzehnjähriger springt vom Goetheturm, nachdem er eine gerichtliche Vorladung erhalten hat, ein anderer flieht nach Südamerika, ein weiterer in die Schweiz, ein Zahntechniker und sein Freund vergiften sich mit Leuchtgas. Insgesamt werden sechs Selbstmorde bekannt. Viele der Beschuldigten verlieren ihre Stellung.“
Im September 1951 brachte der Bonner Amtsgerichtsrat Richard Gatzweiler im römisch-katholischen Volkswartbund sein erstes Pamphlet zum Thema Homosexualität heraus in dem er quasi eine Verschärfung der Vorgehensweise fordert und eine Strafbarkeit weiblicher Homosexualität. Mit der biblischen Methapher „Was soll man aber mit einem Baum tun, dem die Fruchtbarkeit versagt ist?“ und anderen Aussagen näherte er sich dem nationalsozialistischem Sprach- und Argumentationsgebrauch. Auch hält er die Selbstmorde im Zuge der Frankfurter Ermittlungen letzen Endes für durchaus gerechtfertigt und wünschenswert.[9] Viele kirchliche Gemeindeblätter verbreiten seine Ideen. Im selben Monat sprach sich beim 39. Deutsche Juristentag in Stuttgart eine knappe Mehrheit (14:11 Stimmberechtigte bei 300 Teilnehmern) für Straflosigkeit nach § 175 und für eine Neufassung des § 175a aus.

1955 reichten zwei Männer Verfassungsbeschwerde ein mit der Begründung, dass die §§ 175 und 175a schon allein deshalb nichtig seien, weil sie auf der Grundlage des Ermächtigungsgesetzes erlassen worden seien. Außerdem verstießen sie gegen den Grundsatz der Gleichbehandlung der Geschlechter. Am 10. Mai 1957 wies das Bundesverfassungsgericht die Beschwerde zurück.Die beiden Paragraphen seien „formell ordnungsgemäß erlassen“ worden und „nicht in dem Maße ‚nationalsozialistisch geprägtes Recht‘“, dass ihnen „in einem freiheitlich-demokratischen Staate die Geltung versagt werden müsse“. Die unterschiedliche Behandlung männlicher und weiblicher Homosexualität wurde auf biologische Gegebenheiten und das „hemmungslose Sexualbedürfnis“ des homosexuellen Mannes zurückgeführt. Als zu schützendes Rechtsgut wurden „die sittlichen Anschauungen des Volkes“ genannt, die sich maßgeblich aus den Lehren der „beiden großen christlichen Konfessionen“ speisten.

Fünf Jahre später rechtfertigte 1962 der unter Konrad Adenauer vorgelegte Regierungsentwurf eines Strafgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland die Aufrechterhaltung des § 175 wie folgt:

„Ausgeprägter als in anderen Bereichen hat die Rechtsordnung gegenüber der männlichen Homosexualität die Aufgabe, durch die sittenbildende Kraft des Strafgesetzes einen Damm gegen die Ausbreitung eines lasterhaften Treibens zu errichten, das, wenn es um sich griffe, eine schwere Gefahr für eine gesunde und natürliche Lebensordnung im Volke bedeuten würde.“
und meinte des Weiteren:

„Die von interessierten Kreisen in den letzten Jahrzehnten wiederholt aufgestellte Behauptung, dass es sich bei dem gleichgeschlechtlichen Verkehr um einen natürlichen und deshalb nicht anstößigen Trieb handele, kann nur als Zweckbehauptung zurückgewiesen werden. […] Wo die gleichgeschlechtliche Unzucht um sich gegriffen und großen Umfang angenommen hat, war die Entartung des Volkes und der Verfall seiner sittlichen Kraft die Folge.“
Aber schon ab 1965 zeichete sich der allgemeine Wertewandel in der Gesellschaft auch immer mehr in der Statistik der Verurteilungen durch sinkende Zahlen ab. Durch das 1. StrRG vom 25. Juni 1969 wurde kurz vor Ende der Großen Koalition von Bundeskanzler Kiesinger der § 175 reformiert, indem nur noch die qualifizierten Fälle (Sex mit einem Unter-21-Jährigen, homosexuelle Prostitution und Ausnutzung eines Dienst-, Arbeits- oder Unterordnungsverhältnisses) erhalten blieben, die vorher durch § 175a geregelt worden waren. Wie dieser entfiel nun auch § 175b (Sodomie). Die Änderungen traten am 1. September 1969 in Kraft.

Am 23. November 1973 führte die sozialliberale Koalition schließlich eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts durch. Der entsprechende Abschnitt im StGB wurde von „Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit“ in „Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ umbenannt. Ebenso wurde der Begriff der Unzucht durch den der „sexuellen Handlungen“ ersetzt. Im § 175 blieb nur noch der Sex mit Minderjährigen als qualifizierendes Merkmal zurück, wobei man das so genannte Schutzalter von 21 auf 18 Jahre absenkte. Sexuelle Kontakte zwischen Frauen fanden im Strafgesetz keine Erwähnung. Für Mädchen galt ein Schutzalter von 14 Jahren. Mit dem damaligen § 182 konnte auf Antrag eines Erziehungsberechtigten der sexuelle Kontakt eines erwachsenen Mannes mit einem Mädchen zwischen 14 und 16 geahndet werden. Am 2. Oktober 1973 bestätigte das BVerfG in einem Beschluss diese Fassung als verfassungskonform.

1986 brachte der erste offen schwule Bundestagsabgeordnete Herbert Rusche zusammen mit seiner Fraktion, den Grünen, einen Gesetzentwurf im Deutschen Bundestag ein, der die Streichung der §§ 175 und 182 vorsah. Dies hätte die bestehende Ungleichbehandlung aufgehoben und das Schutzalter für alle einheitlich bei 14 Jahren festgelegt. Sowohl die damalige Regierungskoalition aus CDU und FDP als auch die SPD lehnten diesen Gesetzentwurf ab, was zu einem Weiterbestehen des § 175 in der Fassung von 1973 bis zum Jahre 1993 führte. Einer der prominentesten Gegner einer Verbesserung der Rechtslage für Homosexuelle war Bundeskanzler Helmut Schmidt, dem der deutlich ablehnende Satz „Ich bin Kanzler der Deutschen, nicht Kanzler der Schwulen“ zugeschrieben wird.

Verurteilungen nach §§ 175, 175a (1950–1987)

Jahr Anzahl Jahr Anzahl
1950: 1920 1969: 894
1951: 2167 1970: 340
1952: 2476 1971: 272
1953: 2388 1972: 362
1954: 2564 1973: 373
1955: 2612 1974: 235
1956: 2774 1975: 160
1957: 3124 1976: 200
1958: 3182 1977: 191
1959: 3530 1978: 177
1960: 3134 1979: 148
1961: 3005 1980: 164
1962: 3098 1981: 147
1963: 2803 1982: 163
1964: 2907 1983: 178
1965: 2538 1984: 153
1966: 2261 1985: 123
1967: 1783 1986: 118
1968: 1727 1987: 117


Entwicklungen nach 1990


Streichung des § 175

Im Zuge der Rechtsangleichung zwischen den beiden deutschen Staaten nach 1990 musste sich der Bundestag entscheiden, ob er den § 175 StGB streichen oder ihn in der bestehenden Form auf die östlichen Bundesländer ausweiten wollte. Im Jahr 1994, mit Ablauf der Frist für die Rechtsangleichung, entschied man sich – auch angesichts der inzwischen eingetretenen gesellschaftlichen Veränderungen – mit dem 29. Strafrechtsänderungsgesetz vom 31. Mai 1994 den § 175 StGB aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Das absolute Schutzalter für sexuelle Handlungen wie beispielsweise Geschlechtsverkehr mit Jugendlichen wurde einheitlich auf 14 Jahre festgelegt (§ 176 StGB); zusätzlich wurde für besondere Fälle der § 182 StGB mit einem relativen Schutzalter von 16 Jahren ausgeweitet und geschlechtsneutral formuliert. Ein Verstoß gegen § 182 Abs. 2 StGB wird gemäß § 182 Abs. 3 StGB im Gegensatz zu einem Verstoß gegen § 176 StGB grundsätzlich nur auf Antrag verfolgt (relatives Antragsdelikt). Ausnahmen sind aber möglich, wenn die Staatsanwaltschaft das besondere öffentliche Interesse als gegeben ansieht. Gemäß § 182 Abs. 4 StGB kann das Gericht von Strafe absehen, wenn das Unrecht der Tat als gering eingeschätzt wird. Als problematisch gilt die Fülle unbestimmter Rechtsbegriffe im § 182 StGB, die der Rechtssicherheit abträglich sein könnte. Ähnlich wie beim § 207b des österreichischen Strafgesetzbuches wird von vielen die Gefahr gesehen, dass vom sozialen Umfeld unerwünschte Beziehungen hiermit kriminalisiert werden könnten. In Österreich wurde mit der Streichung des dortigen § 209 StGB und der Einführung des § 207b StGB eine analoge Entwicklung vollzogen.

Teilweise Rehabilitierung der Opfer

Symbolisch auf den 17. Mai (Zahlenspiel: 17.5.) gelegt, beschloss der Bundestag im Jahr 2002 gegen die Stimmen von CDU/CSU und FDP eine Ergänzung des NS-Aufhebungsgesetzes. Damit wurden die Urteile gegen Homosexuelle und Wehrmachts-Deserteure in der Zeit des Nationalsozialismus für nichtig erklärt. Der rechtskonservative CSU-Politiker Norbert Geis bezeichnete die generelle Aufhebung als „Schande“, bezog sich dabei, wie im Plenarprotokoll nachzulesen, jedoch nicht auf die Aufhebung der Verurteilungen wegen homosexuellen Handlungen, sondern gegen die Aufhebungen von Urteilen wegen Desertierens. Kritik wurde jedoch auch von der Lesben- und Schwulenbewegung laut, da der Bundestag die Urteile nach 1945 unangetastet ließ, obwohl die Rechtsgrundlage bis 1969 die gleiche war.

Quelle: Wikipedia
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:35

[size=150]Emanzipationsbewegungen[/size]

Erste Forderungen nach der urnischen Ehe wurden von Karl Heinrich Ulrichs 1867 auf dem deutschen Juristentag in München vor 500 Mitgliedern erhoben. Auch wenn sein Vortrag mit Spott und Ablehnung aufgenommen wurde, beginnt an diesem Tag die Geschichte der Homosexuellen-Emanzipation.

Der Beginn der organisierten homosexuellen Emanzipationsbewegung wird im Allgemeinen mit der Gründung des Wissenschaftlich-humanitären Komitees (WhK) durch den Berliner Arzt Magnus Hirschfeld im Jahr 1897 angesetzt. Es handelte sich dabei jedoch um eine Honoratiorenvereinigung, die nur ca. 500 Mitglieder umfasste und nach außen hin nicht als homosexuelle Bewegung in Erscheinung trat. Stattdessen warb sie ausschließlich mit wissenschaftlichen Argumenten für eine Streichung des § 175.

Zahlenmäßig weit bedeutsamer waren die nach 1919 gegründeten Freundschaftsbünde. Der Schwerpunkt der Freundschaftsbünde lag in der Planung von Geselligkeitsveranstaltungen, umfasste jedoch auch politische und publizistische Aktivitäten sowie die Gewährleistung von Rechtsschutz für jene Mitglieder, die vom § 175 betroffen waren. Als Dachgruppen konkurrierten der im August 1920 gegründete Deutsche Freundschafts-Verband (DFB) und der im Mai 1922 entstandenen Bund für Menschenrechte (BfM). Letzterer erwies sich in seiner Größenentwicklung als das bei weitem erfolgreichere Modell. Bereits 1924 zählte er über 12.000, 1929, gegen Ende der Weimarer Republik, sogar mehr als 48.000 Mitglieder. Ausländische angegliederte Gruppen soll es laut Angaben des Vereins in der Schweiz, in Österreich, in der Tschechoslowakei, in New York City, Argentinien und Brasilien gegeben haben. Allerdings ist über die meisten dieser Gruppen kaum etwas bekannt. Eine Ausnahme bildet eine Schweizer Gruppe um Karl Meier mit ihrer Zeitschrift Der Kreis, die als einzige in Europa nicht durch die Nazis zerschlagen werden konnte. Dadurch wurde sie nach dem Zweiten Weltkrieg Vorbild für viele neu entstehende Gruppen.

Ein neuer Schwerpunkt der Homosexuellenbewegung bildete sich in den Vereinigten Staaten. Im Frühjahr 1951 gründete Harry Hay, Mitglied der CPUSA, zusammen mit Bob Hull, Chuck Rowland, Dale Jennings und Rudi Gernreich die Mattachine Society. 1955 entstand unter Führung von Del Martin und Phyllis Lyon die Lesbenorganisation Daughters of Bilitis. Beide Gruppen bezeichneten sich als homophil, um sich der Reduzierung von Homosexualität auf den Akt des Beischlafs zu entziehen. Unter dem Druck der McCarthy-Ära entpolitisierten sich diese Organisationen und wurden zu Debattierclubs, die in der Öffentlichkeit nicht in Erscheinung traten. Erst Mitte der 1960er Jahre fand mit Dick Leitsch (New York) und Frank Kameny (Washington) eine Neuorientierung an den Protestformen der schwarzen Bürgerrechtsbewegung statt.

Am 28. Juni 1969 kam es anlässlich einer Polizeirazzia in der New Yorker Schwulenbar Stonewall zu einem Aufstand in der Christopher Street, der drei Tage andauerte. Dieses Ereignis führte zu einer Radikalisierung zahlreicher Lesben und Schwuler. In Anlehnung an linke Bewegungen der damaligen Zeit gründeten sich gemischte Gruppen wie die Gay Liberation Front und die Gay Activists Alliance.

Am 1. Mai 1970 machte schließlich die Gruppe Radicalesbians auf sich aufmerksam, indem sie in New York den Zweiten Jahreskongress zur Vereinigung der Frauen mit einem geplanten Happening unterbrach. Das dort verteilte Manifest der frauenidentifizierten Frau begründete das sich für die Frauenbewegung als einflussreich erweisende Konzept des politischen Lesbianismus: Lesbischsein wurde nicht als eine sexuelle Orientierung, sondern als die einzig mögliche Strategie des Widerstands gegen patriarchale Bevormundung und Unterdrückung aufgefasst.

Sämtliche dieser politischen Strategien und Konzepte wurden in den 1970er Jahren nach Europa getragen.

In der Bundesrepublik Deutschland gründeten sich nach der Liberalisierung des § 175 im Jahre 1969 und nach der Fernsehausstrahlung des Filmes Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt die ersten Schwulengruppen. Die offene und provozierende filmische Darstellung von Homosexualität durch den Regisseur Rosa von Praunheim, der sich hierzu eines politischen Textes des Soziologen und Sexualforschers Martin Dannecker bediente, stieß in der Öffentlichkeit, aber auch bei konservativen und angepassten Homosexuellen auf Ablehnung.

Ähnlich wie in den USA trennten sich Lesben in der Bundesrepublik schon sehr früh von den männlich dominierten Schwulengruppen und engagierten sich stattdessen in der Frauenbewegung, wo gleichgeschlechtliche Liebe oft nicht nur anerkannt, sondern sogar präferiert wurde.

In den 1980er und 1990er Jahren kam es zu einer breiten Ausfächerung, aber auch zu einer fortschreitenden Entpolitisierung der homosexuellen Emanzipationsbewegung. Gleichzeitig fand eine Wiederannäherung von Lesben und Schwulen statt. Seit etwa Mitte der 1980er Jahre veranstalten sie gemeinsam in fast sämtlichen europäischen und amerikanischen Metropolen alljährliche Demonstrationen zur Erinnerung an den Stonewall-Aufstand. In den 1990er Jahren wurden daraus gewaltige Umzüge, die unter der Bezeichnung Christopher Street Day bzw. Gay Pride Parade in den Tagen zwischen Juni und Juli weltweit mehrere Millionen Menschen auf die Straße ziehen. Nur noch selten verbinden die Teilnehmer mit ihrer Anwesenheit jedoch eine konkrete politische Aussage. Entsprechende Gegenentwürfe zur Repolitisierung des CSD in Deutschland sind der Transgeniale CSD in Berlin-Kreuzberg und die Queerrr Street Days in Hamburg.

Eine neue Erscheinung bildet der Wunsch nach territorialen Abgrenzung von der Hetero-Welt, der häufig als Gay Nationalism bezeichnet wird. So wurde von einer Gruppe australischer Aktivisten am 14. Juni 2004 eine winzige Koralleninsel namens Cato besetzt und das Gay & Lesbian Kingdom of the Coral Sea Islands ausgerufen. Der neue Staat stellte sich ziemlich rasch als eine Mikronation unter vielen heraus, denn weder der Imperator Dale Parker Anderson noch sonst jemand war bereit, sich auf Cato niederzulassen. Die Unstimmigkeiten innerhalb der Führungsriege führten zur Zersplitterung der Bewegung in mehrere Gruppen.

Quelle: Wikipedia
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:36

[size=150]Rechtliche Anerkennung von Partnerschaften, Ehe[/size]

Die weitgehende rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen mit Heterosexuellen wird allgemein in der Lesben- und Schwulenbewegung überwiegend begrüßt, auch wenn es immer noch umstritten ist, ob man sich damit gesellschaftlich und beziehungsdynamisch den klassischen Normen der "bürgerlichen Ehe" annähern möchte, bei denen einige noch meinen, Überbleibsel einer patriarchalen Gesellschaftsordnung zu finden, mit einer strengen Aufteilung von Geschlechtsrollen, die für eine gleichgeschlechtliche Beziehung nicht anwendbar wären.

Gesetzliche Regelungen für eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft gibt es bereits in einer Reihe von Ländern: In Belgien, den Niederlanden, Spanien, Kanada sowie den US-Bundesstaaten Massachusetts und Kalifornien wurde die Ehe für Homosexuelle ganz geöffnet. In Skandinavien ist für Lesben und Schwule diese Öffnung in der Diskussion; es existieren bereits jetzt verschiedene Formen der "registrierten Partnerschaften", die in der Regel die dieselben Rechtswirkungen wie die Ehe haben. Sie werden mit Rücksicht auf die Konservativen nur anders genannt. In anderen europäischen Ländern haben eingetragene Partnerschaften geringere Rechte, wie z. B. der PACS (Pacte civil de solidarité) in Frankreich. Den PACS können auch verschiedengeschlechtliche nichteheliche Paare eingehen.

In Deutschland gibt es seit dem 1. August 2001 das Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft. Nach ihrer Verabschiedung durch den Bundestag meldeten einige Politiker Zweifel daran an; die unionsregierten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen bemühten sich sogar um eine völlige Aufhebung des Gesetzes vor dem Bundesverfassungsgericht. Dieses stellte jedoch klar, dass einer vollständigen Gleichstellung mit der Ehe nichts im Wege stünde, da die Lebenspartnerschaft mit der Ehe schon allein deshalb nicht konkurriere, weil sie einen anderen Personenkreis betreffe.

Die Lebenspartnerschaft entspricht --was das Bürgerliche Gesetzbuch betrifft -- weitestgehend der Ehe. Lediglich die gemeinschaftliche Adoption von Kindern ist nicht möglich. Lebenspartner können aber das leibliche Kind ihres Partner adoptieren (sogenannte Stiefkindadoption). Auf diese Weise können zwei Frauen oder zwei Männer rechtlich gemeinschaftliche Eltern von Kindern werden. Auch in der gesetzlichen Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung sind Lebenspartner mit Ehegatten gleichgestellt. Sie leben – wie Ehegatten – im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nichts anderes vereinbaren. Gleichbehandlung erfolgt nach der Trennung auch beim Unterhaltsrecht. Es gelten Befangenheitsvorschriften und Zeugnisverweigerungsrechte wie bei Eheleute auch. Zudem ist ein Verlöbnis für Lebenspartner entsprechend dem Verlöbnis für Ehegatten rechtswirksam.

Im Steuerrecht (Einkommensteuer, Erbschaftsteuer usw.) und im Beamtenrecht (Familienzuschlag, Hinterbliebenenpension, etc., sofern es sich um Bundesbeamten oder die Beamten der meisten Länder handelt) werden Lebenspartner dagegen noch wie Fremde behandelt. Hier ist die Gleichstellung bisher am Widerstand der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag sowie Rheinland-Pfalz und der unionsregierten Länder im Bundesrat gescheitert. Die Zuständigkeit für das Beamtenrecht ist inzwischen durch die Föderalismusreform auf den Bund für seine Beamten und auf die Bundesländer für die Landesbeamten übergegangen. Als erstes Bundesland hat Bremen seine verpartnerten Beamten und Richter mit seinen verheirateten Beamten und Richter gleichstellt, danach folgte Berlin; Hamburg und Niedersachsen haben auch entsprechende Reformen angekündigt. Im Zuge der Erbschaftssteuerreform sollen Lebenspartner denselben allgemeinen Freibetrag wie Ehegatten erhalten (500.000 €). Sie sollen aber in der ungünstigen Steuerklasse III bleiben mit Steuersätzen von 17 bis 50 %. Für Ehegatten belaufen sich die Steuersätze der Steuerklasse I auf 7 bis 30%. Eine Angleichung bei der Einkommensteuer ist nicht in Sicht.

Bezüglich der Beamtenversorgung hat das Bundesverwaltungsgericht jedoch entschieden, dass Beamten in eingetragenen Partnerschaften kein Verheiratetenzuschlag zusteht. Die dagegen gerichtete Verfassungsbeschwerde wurde vom Bundesverfassungsgericht nicht zur Entscheidung angenommen. Dagegen hat das Bundesarbeitsgericht einem Angestellten im öffentlichen Dienst, der eine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte, den Ortzuschlag für Verheiratete in analoger Anwendung der entsprechenden tarifvertraglichen Regelung zuerkannt.

Radikalere Teile der Lesben- und Schwulenbewegung lehnen die Lebenspartnerschaft – als Ehe light verpönt – und die damit verbundene notwendige Sondergesetzgebung für Homosexuelle ab. Stattdessen fordern sie die Abschaffung der Ehe und plädieren für so genannte „Wahlverwandtschaften“ auf Zeit.

In der Schweiz wurde zuerst im Kanton Genf am 1. Mai 2001 eine PaCS eingeführt, welches die Eintragung von homosexuellen, wie auch heterosexuellen Partnerschaften ermöglichte. Am 22. September 2002 wurde in Zürich eine eingetragene Partnerschaft vom Stimmvolk mit 62.7 % Ja-Anteil genehmigt. Diese Regelung ging einiges weiter als die Genfer Lösung und stellte eingetragene Lebenspartnerschaften Ehepaaren gleich, so weit dies in der Kompetenz des Kantons lag. Nach Genf und Zürich führte auch der Kanton Neuenburg die registrierte Partnerschaft für unverheiratete Paare ein. Das Kantonsparlament hat am 27. Januar 2004 zugestimmt.

Am 5. Juni 2005 hat das gesamte Schweizer Stimmvolk über das Partnerschaftsgesetz (PartG) zur eingetragenen Partnerschaft abgestimmt. Es ist das erste nationale Referendum über diese Frage weltweit. Es haben 58 % der Stimmberechtigten zugestimmt. Mehrheiten gab es vor allem im Mittelland von St.Gallen bis Genf. Es war dort eine ziemlich homogene Verteilung der JA-Anteile. Nicht nur Städte haben zugestimmt, sondern auch ländlichere Gebiete. Ablehnend waren vor allem ländlichbäuerliche, katholische Kantone. Zugestimmt haben insgesamt 16.5 von 23 Kantonen. Die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz schafft eine Gleichstellung mit der Ehe in Steuerfragen, Sozialleistungen, Erbrecht, Besuchsrecht, Zeugnisverweigerungsrecht, etc. Es unterbindet aber ausdrücklich den Zugang zur Fortpflanzungsmedizin und die Adoption. Die eingetragene Partnerschaft in der Schweiz hat Auswirkungen auf den Zivilstand. Der Zivilstand ist nicht mehr „ledig“, sondern „eingetragen“. Das Gesetz trat am 1. Januar 2007 in Kraft.

In Österreich wird gerade intensiv an Entwürfen gearbeitet, nachdem im Herbst 2007 eine Perspektivengruppe der Koalitionspartei ÖVP und ein Teil des Parteivorstandes entschieden haben, dass es ein Rechtsinstitut geben soll. Nach einem Meinungsaustausch mit dem Juristen Helmut Graupner waren viele sogar für eine Öffnung der Ehe, was auch einer der Vorschläge an den Parteivorstand war. Laut Bundesparteiobmann und Vizekanzler Wilhelm Molterer soll die Schweiz als Vorbild dienen. Klubobmann und ehemaliger Bundeskanzler Wolfgang Schüssel würde sich den Status quo mit einer Beglaubigung wünschen, wird sich aber in der weiteren Debatte zurückhalten. SPÖ und Grüne gehen soweit sie die ÖVP lösst, eine Öffnung der Ehe wäre für sie das Optimum. Die rechten Parteien BZÖ und FPÖ sind prinzipiell gegen ein Rechtsinstitut.

Ein Gegenpol zu den Bestrebungen zur Gleichstellung homosexueller Beziehungen mit der Ehe findet sich in den Vertretern der Lebensformenpolitik.

Quelle: Wikipedia
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:39

[size=150]Coming-out[/size]

Coming-out (von engl. „to come out of the closet“, wörtlich: aus dem Kleiderschrank herauskommen) bezeichnet primär den individuellen Prozess sich seiner eigenen gleichgeschlechtlichen Empfindungen bewusst zu werden, dies gegebenenfalls dem näheren sozialen Umfeld mitzuteilen (zunehmend auch (Selbst-)Outing genannt) und im Endeffekt selbstbewusst mehr oder weniger offen als Lesbe, Schwuler oder Bisexueller zu leben.

Analog zur sexuellen Orientierung (lesbisch/schwul – bi – hetero) durchleben auch Menschen, denen das Schema der Heteronormativität in anderer Weise nicht gerecht wird, ähnliche Prozesse. Die gesellschaftliche Erwartung einer (Hetero-) sexuellen Orientierung ist also nicht der einzige mögliche Grund. Ähnlich wirken eingeschränkte bis fehlende Akzeptanz für sexuelle Vorlieben/Neigungen (z. B. SadomasochistInnen), für weitere Formen geschlechtlichen (Zugehörigkeits-) Selbstverständnisses (TransvestitInnen), für mit der geschlechtlichen Identität nicht übereinstimmende biologische Zuordnung (Transgender), selbst für androgyne Menschen. Daraus ergeben sich teilweise weitere Fragekomplexe wie die nach Geschlechterrollen und Identitätsgeschlecht. Bei Transgender-Personen werden gegebenenfalls zusätzliche Themen wie geschlechtsangleichende Maßnahmen und das Transsexuellengesetz aktuell. Der nachfolgende Text beschäftigt sich fast ausschließlich nur mit dem Coming-Out homosexueller Menschen.

Hintergrund

Die meisten Menschen werden heteronormativ oder gar heterosexistisch erzogen, das bedeutet, dass man sie so erzieht, als wären sie heterosexuell, ungeachtet der tatsächlich vorhandenen sexuellen Orientierung. Das ist vergleichbar mit der Erziehung von Linkshändern in früheren Tagen, denen dasselbe Verhalten beigebracht wurde wie Rechtshändern. Für die Gesellschaft ist das einfacher, da man sich die Differenzierung spart, für die Betroffenen hingegen verursacht das erhebliche Schwierigkeiten.

Die sexuelle Orientierung eines Menschen ist schon im frühesten Kindesalter unabänderlich festgelegt. Es ist durch verschiedene Studien zweifelsfrei erwiesen, dass die sexuelle Orientierung zu einem großen Teil von genetischen Faktoren bestimmt wird . Es ist bisher noch unzureichend erforscht, ob und welche weiteren Faktoren nach der Zeugung noch hinzukommen können . Bisher sind keine seriösen Fälle bekannt, in der die sexuelle Orientierung erfolgreich verändert wurde, trotz umfangreicher Versuche vor allem durch Aktivisten der Ex-Gay-Bewegung. Man kann daher sagen, dass die sexuelle Orientierung unveränderlich ist. Dies wird gelegentlich verdeutlicht durch die Redewendung: „Schwul wird man nicht, schwul ist man!“. Im Zuge des Coming-out wird also eine vorhandene homosexuelle Orientierung nicht etwa entwickelt, sondern nur entdeckt.

Coming-out als Prozess

Im Coming-out unterscheidet man zwei Phasen, das innere Coming-out und das äußere Coming-out (für letzteres hat sich die präzisere Bezeichnung Going Public = an die Öffentlichkeit gehen im Alltagsgebrauch nicht durchgesetzt). Das innere Coming-out umfasst den Teil des Prozesses bis zur Bewusstwerdung über eine bei der eigenen Person vorhandene homosexuelle Orientierung. Die Feststellung „Ich bin homosexuell!“ erfolgt zunächst für sich selbst. Diese Phase kann individuell unterschiedlich lange dauern, beginnt meist mit der Pubertät und kann sich teilweise über viele Jahre hinziehen.

Das äußere Coming-out ist dadurch geprägt, dass man allen oder ausgewählten Menschen des sozialen Umfeldes (oder manchmal auch darüber hinaus), meist beginnend mit nahen Verwandten und Freunden, die eigene sexuelle Orientierung explizit offenbart, die Feststellung „Ich bin homosexuell!“ erfolgt dann gegenüber anderen Menschen. Viele Homosexuelle informieren allerdings nur einen Teil ihres sozialen Umfeldes.

Der Coming-out-Prozess ist nicht an ein bestimmtes Alter gebunden. Es gibt Fälle, in denen Menschen in relativ hohem Alter ihre Homosexualität ihren Familien, Kollegen oder ihrem Freundeskreis offenbaren. Obwohl diese Menschen, im Gegensatz zu jüngeren, meist finanziell unabhängig sind und nicht von Pubertätsproblemen geplagt werden, haben sie andere Probleme, weil sie meist sehr lange ihrer Umgebung eine Fiktion gezeigt haben, die nur sehr schwer zu widerrufen ist. In vielen Fällen sind sie sogar verheiratet oder haben Kinder.

Wann immer ein Betroffener in eine fremde Umgebung kommt (neuer Arbeitsplatz, Wohnort oder fremde Menschen, die er nicht auf Anhieb abschätzen kann, weil sie zum Beispiel aus anderen Kulturkreisen stammen), stellt sich für ihn immer wieder neu die Frage, ob und wie er seine sexuelle Identität seiner Umgebung offenbart.

Es gibt kein definiertes Ergebnis für einen Coming-out-Prozess. Vom völlig offenen bis zum weitgehend zurückgezogenen Leben reichen die Schattierungen. Kriterium ist, ob der Betroffene innerlich seine sexuelle Orientierung akzeptiert hat und sich selbst nicht verleugnet. Jemand kann sich seiner homosexuellen Veranlagung bewusst sein oder sogar sexuelle Beziehungen zum selben Geschlecht haben und trotzdem Schuldgefühle oder Selbsthass empfinden (in der psychiatrischen Diagnostik „ichdystone Sexualorientierung“ genannt).

Auf dem Land in Deutschland, Schweiz oder Österreich lebende homosexuelle Menschen haben es im Vergleich zu homosexuellen Menschen in den deutschen, schweizerischen, österreichischen Mittel-/Großstädten schwerer und suchen daher zunächst Informationen über Medien (Internet, Fernsehen,…). Erst wenn sie sich selbstsicher genug fühlen, offenbaren sie sich Vertrauenspersonen oder engen Freunden. Ein offenbarendes Gespräch mit Eltern oder Verwandten erfolgt häufig später und ist von den jeweiligen Familienverhältnissen abhängig.


Emotionale Aspekte

Aufgrund der normativen Erziehung entstehen bei homosexuellen Menschen zum Teil erhebliche Spannungen zwischen den Erwartungen der Umgebung an ihre Gefühle und den tatsächlich vorhandenen Gefühlen. Während zum Beispiel andere Jungs eine sexuelle Erregung beim Anblick von Mädchen verspüren, empfinden schwule Jungs in derselben Situation ganz anders. Das führt oft zu einem subjektiven Gefühl des Andersseins und auch des Alleinseins. Viele Homosexuelle glauben zunächst, ganz alleine und einzigartig zu sein mit ihren Gefühlen.

Vorausgesetzt, dass keine Verfolgung von Homosexuellen droht, können Lesben und Schwule dieses emotionale Dilemma dadurch auflösen, dass sie einsehen und akzeptieren, tatsächlich anders zu sein und darüber hinaus zu erkennen, dass die an sie von anderen herangetragenen Erwartungen für sie nicht bindend sind. Die Betreffenden lösen sich von den Rollenerwartungen ihrer Umgebung, sie emanzipieren sich von der Rolle als Heterosexueller. Das erfordert ein erhebliches Maß an Mut und Selbstvertrauen, da es auch das Eingeständnis der Zugehörigkeit zu einer Minderheit bedeutet, die zum Teil noch immer mit erheblichen Widerständen in Staat und Gesellschaft zu kämpfen hat.

Homosexuelle müssen je nach Region und Kulturkreis mit unterschiedlich großen Widerständen rechnen, die die Selbstfindung sehr erschweren können. Diese reichen von einfachen Ressentiments bis hin zu akuter Lebensgefahr vor allem in von der Scharia geprägten Regionen. Eine negative Reaktion der Umwelt oder auch nur die Erwartung einer solchen kann Stressreaktionen bei den Betroffenen auslösen, die bis zu extremen Konsequenzen führen können einschließlich der Selbsttötung. Eines der prominentesten Opfer, welches sich nach seinem unfreiwilligen Outing das Leben nahm, war der Mathematiker Alan Turing.

Besonders Jugendliche sind in solchen Fällen gefährdet: Zu den Pubertätsproblemen gesellen sich Fragen wie „Bin ich normal?“, „Bin ich allein so?“ Dies verdeutlicht auch die erhöhte Suizidversuchsrate bei jungen homosexuellen Menschen.

Es erfordert daher ein erhebliches Maß an Vertrauen der Betroffenen in ihre Umwelt, um die eigene sexuelle Orientierung anderen zu offenbaren. Manchmal schrecken Betroffene aus Angst vor einer möglichen negativen Reaktion vor dem Outing zurück, obwohl eine solche negative Reaktion tatsächlich gar nicht droht.

Anspielend einerseits auf die erheblichen emotionalen Belastungen, die mit dem Coming-out verbunden sind, und andererseits auf den Umstand, dass Homosexualität teilweise angeboren ist, pflegen manche Betroffenen die Redewendung: „Schwul ist man nicht, das hat man sich hart erarbeitet!“.


Historische Entwicklung


Weltweit nimmt die Intensität der Verfolgung von Homosexuellen ab, insbesondere die staatliche Verfolgung ist in den vergangenen 50 Jahren besonders in Europa stark zurückgegangen. Daher ist das Coming-out heute leichter als früher.

Gleichzeitig existieren heute im Internet Plattformen mit hoher Reichweite und umfangreichem Informationsangebot. Hier können Betroffene bequem und anonym Informationen einholen, ohne sich selbst zu gefährden. Darüber hinaus ist ein gefahrloser Austausch mit anderen Menschen möglich und sogar Beratung, wodurch die Unsicherheit der Betroffenen abgebaut werden kann. Das war früher nicht möglich, da man sich oft schon mit dem Wunsch nach Informationen über Homosexualität angreifbar gemacht hatte.

Entwicklung des Begriffs


Die aus dem Englischen übernommene Redewendung „Coming out“, die im englischen Ursprung sowohl den Auftritt einer Debütantin bei ihrer Volljährigkeit als auch den Prozess, ein Versteck (Schrank) zu verlassen („Coming out of the closet“), bezeichnet, hat in der deutschen Sprache eine feste Bedeutung erlangt, die durch keine anderen deutschen Wörter zu ersetzen ist. Dabei hat das eingedeutschte Wort outen auch eigene, weitere Bedeutungen erhalten:

(transitiv): jemanden outen oder Zwangsouten ist die auch in der lesbischen und schwulen Community umstrittene, gegen den Willen des Betroffenen erfolgende Bekanntgabe seiner sexuell abweichenden Orientierung. Im Allgemeinen gilt die Praxis als verpönt. Sie wird aber eher akzeptiert und dann als eine Art Notwehr betrachtet, wenn der Betroffene sich z. B. in der Politik aktiv gegen Homosexuelle engagiert. Näheres dazu unter Outing.
sich outen wird oft in einem sehr allgemeinen Umfeld benutzt, um scherzhaft bekannt zu geben, dass man einer in der jeweiligen Gruppe verpönten Haltung, Geschmacksrichtung oder ähnlichem zuneigt. Beispiel: In einer Jugendgruppe sagt jemand: Ich oute mich mal als Klassikliebhaber.
outen wird umgangssprachlich inzwischen auch für die Bekanntgabe beliebiger privater biografischer Momente verwendet, z. B.: Ich oute mal etwas aus meiner Ausbildungszeit.



Quelle: Wikipedia
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:39

Hilfsangebote und Selbsthilfe

Eine positive Reaktion der Umwelt wirkt auf die Betroffenen erleichternd. Sie fühlen sich oft befreit und in ihrem Selbstvertrauen bestätigt. Sie neigen dazu, optimistisch in die Zukunft zu blicken.

Deswegen gibt es mittlerweile im deutschsprachigen Raum in allen größeren Städten Gruppen und Organisationen, die Hilfe und Selbsthilfe anbieten. Für ländliche Gegenden sind überregionale Organisationen, meist über Webseiten oder Telefondienste, tätig.

Für homosexuelle und sadomasochistische Jugendliche werden oft spezielle Coming-out-Gruppen angeboten, in denen informations- und hilfesuchende Jugendliche alle Fragen zum Thema besprechen können und darüber hinaus oft auch Anschluss zu Gleichgesinnten finden.

„Coming-out“ von Prominenten

Medienwirksames öffentliches Outing von Prominenten findet eher selten statt. Wenn es selbst angestoßen wurde, hat es meist einen tiefergehenden Grund. Es sind „Going Publics“ alleine vor der Medienwelt, da es für das nähere Umfeld kein Geheimnis mehr darstellt. Meist wurde es aus verschiedensten Gründen vorher nie Stück für Stück innerhalb standardmäßiger Meldungen thematisiert. Es ist damit eine noch schwierigere Gratwanderung: Auf der einen Seite geht es um die einfache Bekanntgabe einer nicht der sozialen Norm entsprechenden sexuellen Orientierung sowie eines oft vorhandenen gleichgeschlechtlichen Weggefährten, was schon alleine und auch im alltäglichen Leben durch die automatische „heterosexuelle Vorannahme“ oft als eine Grenzüberschreitung von der Privat- zur Sexualitätssphäre empfunden wird. Auf der anderen Seite steht die Sensationslust der Medien, welche es oft noch als auflagestärkendes Medienereignis sehen. Sobald der Anfang gemacht wurde lässt sich die Berichterstattung so gut wie nicht mehr steuern.

Der Berliner Bürgermeister Klaus Wowereit wollte 2001 einer sich abzeichnenden Thematisierung durch Medien im Wahlkampf zuvorkommen. Mit seinem inzwischen zum geflügelten Wort gewordenen Ausspruch „Ich bin schwul, und das ist gut so“ war er der erste hochrangige deutsche Politiker, der die Flucht nach vorne ergriff und dem es letztendlich sogar einen leichten Vorteil verschaffte. Darauf folgte 2003 Ole von Beust, dem von seinem damaligen Innensenator und Koalitionspartner Ronald Schill ein Lebensgefährte und eine damit zusammenhängende Vermischung von Privatem und Amt zur Last gelegt wurden. Von Beust fasste es als Erpressungsversuch auf, entließ Schill, der daraufhin einzelne angebliche Details erzählte. Später outete sich der vermeintliche Lebensgefährte und wirkliche Studienfreund sowie Wohnungsmieter Roger Kusch. Kurze Zeit später wurden die letzten Zweifel durch ein Interview mit von Beusts Vater beseitigt. Von Beust war darüber letztendlich froh, da darin alles Wesentliche gesagt wurde und er nur mehr darauf verweisen musste13].Beiden brachte es bei der jeweils darauf folgenden Wahl Sympathiepunkte.

Guido Westerwelle hatte schon Jahre sein Privatleben nicht versteckt, auch nicht vor Journalisten, mit denen er schon Jahre zuvor auf einem Parteikonvent scherzte: „Outen Sie mich doch.“ Er ging auch häufiger zu Veranstaltungen in der Szene oder Straßenumzügen. Er hatte sich aber offiziell nie dazu geäußert. In den allgemeinen Medien wurde es nach den ungeschriebenen Regeln der Politik-Journalisten als „Privates“ nie thematisiert. In homosexuellen Medien dagegen wurde es meist beiläufig, nicht sensationell in Meldungen extra erwähnt oder impliziert und gelegentlichen gab es Diskussionen in der schwulen Szene. Im Jahre 2001 wurde er Parteivorsitzender und bei der Bundestagswahl 2002 trat er als Kanzlerkandidat an. Bei einer diskutierten schwarz-gelben Koalition nach der darauffolgenden Wahl war er als möglicher Außenminister im Gespräch. Da würde schon alleine das Diplomatische Protokoll den Lebensgefährten ins öffentliche Licht rücken, soferne man ihn nicht absichtlich ausgrenzen will und damit auch ein Teil des alltäglichen Lebens. So war klar, dass die Öffentlichkeit sowie die Parteimitglieder und so manche Führungskräfte des potentiellen konservativen Koalitionspartners auf das Thema vorbereitet werden sollten und ein halbwegs offizielles Outing – in welcher Form auch immer – im Raum stand. Im Frühjahr und Sommer 2004 erschien er daraufhin mit seinem Lebensgefährten Michael Mronz bei mehr oder weniger offiziellen Terminen. Als erstes berichtete der Spiegel in einer Randnotiz über ein „stilles Outing“ und „stellte damit quasi die Bombe scharf.“ Danach wurden die gemeinsamen öffentlichen Auftritte häufiger. In der Kölner Lokalpresse wurde daraufhin leise spekuliert was los sei, aber kein eindeutiger Bericht gebracht. Nach einer Einladung zur Geburtstagsfeier von Angela Merkel sagte er gemeinsam mit seinem Lebensgefährten zu. Dort saßen die beiden am 19. Juli nebeneinander in der ersten Reihe. Stunden nach der Veranstaltung bot ein Berliner Fotograf die Bilder mit dem Hinweis an, dass sich Westerwelle „erstmalig“ mit seinem Freund gezeigt hatte. Am 21. Juli veröffentlichte die Bild das Foto im Großformat auf der Titelseite mit der Schlagzeile: „FDP-Chef Guido Westerwelle liebt diesen Mann.“ Im Innenteil erklärte Hugo Müller-Vogg wie Westerwelle „sein größtes Geheimnis“ lüftete und dass der Mann auf dem Foto „nun offiziell als Lebensgefährte des FDP-Vorsitzenden eingeführt“ sei. Der Bericht wurde von Westerwelle mit Wohlwollen aufgenommen und in der FDP, auch bezüglich des Blattes, mit „Angemessen“ kommentiert. Weitere Anfragen von Journalisten wurden am nächsten Tag mit den Aussagen „Ich lebe mein Leben und mehr sage ich dazu nicht“ (Westerwelle), „Privatleben ist Privatsache“ (Pressestelle) und „Ich habe mich bisher nicht zu meinem Privatleben geäußert und werde dies auch in Zukunft nicht tun“ (Mronz) abgeblockt. Der Bild-Artikel war für die damalige Zeit trotz der Sensation auffallend wohlwollend formuliert und ganz auf Partnerschaft und nicht auf Sex bezogen. Erst jetzt erschien am gleichen Tag auch im Kölner Express erstmals ein deutlicher Bericht zu Westerwelle. Nach einem kurzen Rummel ging man sehr schnell wieder zur Tagesordnung über. Aber danach konnten die Medien ganz offiziell und ohne irgendwelche eventuellen Befürchtungen darüber berichten, wenn beide gemeinsam bei einer Veranstaltung gesichtet wurden.

George Takei äusserte sich öffentlich über seine langjährige Beziehung, und damit automatisch über seine Homosexualität, um die allgemeinen Forderungen nach einer Homo-Ehe zu unterstützen. Balian Buschbaum ging als Transmann am 21. November 2007 bezüglich seiner Beendigung der Sportlerlaufbahn und am 24. Januar 2008 bei Johannes B. Kerner an die Öffentlichkeit, da es in der Gesellschaft nur sehr wenig und sehr ungenaue Informationen zum Thema Transsexualität und insbesondere über Frau-zu-Mann-Transsexuelle gibt und wenige Anlaufstellen. „Deswegen habe ich gedacht: Ich muss was ändern, ich muss aufklären.“ Auch meinte er: „Der Schritt an die Öffentlichkeit zu gehen, ist für mich nicht schwer, sondern eine logische Konsequenz. Es gibt keinen Grund, mich zu verstecken.“ Er hat sich schon immer nicht wohl in ihrer Haut gefühlt und wurde als lesbisch wahrgenommen, obwohl er sich nie so gefühlt hat. Es war eine Leidensgeschichte und der Schritt zur Veränderung ist für ihn etwas positives, eine Klarstellung, die Erfüllung eines Lebenstraums. Die Aufmerksamkeit störte ihn nicht, „es ist jetzt einfach aus mir rausgeplatzt […] mir geht es gut: Ich habe alles rausgelassen und mir alles von der Seele gequatscht.“

Manche scheinen auch mehrmals ihr „Going Public“ zu haben, besonders wenn bei Boulvardblättern eine Schlagzeile gebraucht wird. Bei Richard Chamberlain stand es 1989 erstmals in den Medien, 1991 sprach er selbst erstmals darüber und vollzog somit sein „Going Public“. Mit Erscheinen seiner Biografie im Jahre 2003 wurde er in den Medien wieder als vermeintlich „endlich geoutet“ hingestellt. Ein anderes Beispiel ist Ulrike Folkerts, welche schon lange nicht mehr versteckt lebte, ab 1996 auch an sportlichen Veranstaltungen wie den Gay Games und den Eurogames teilnahm und 1998 über ihre Beziehung und ihre Teilnahme am Christopher Street Day sprach. Trotzdem erschien sie 1999 und 2005 mit ihrem Lesbischsein zweimal auf der Bild-Titelseite. Die rebellische Inge Meysel trat immer wieder für ihre Ideale, Toleranz, Gerechtigkeit und Zivilcourage ein und fand das Image als „Mutter der Nation“ als nicht passend für sie. Sie hatte viele schwule Freunde und ihre offene und direkte Art machte sie bei Schwulen und Lesben beliebt. 1975 gab sie vor 300 Leuten in einer Theater-Talk-Show nach dem Schema des „Heißen Stuhls“ im Hamburger Malersaal zu, schon mit einer Frau geschlafen zu haben. Der Spiegel berichtete relativ passend in einem Nebensatz davon. 1986 wurde im Stern das Zitat „Die Liebe zwischen Frauen ist eine Zukunft“ als ihr Kommentar zu einem Bild von Gustave Courbet mit einem lesbischen Liebesakt gedruckt. In einem Interview mit Alice Schwarzer für die Emma-Ausgabe Jänner 1987 erzählte sie, dass in ihrer Teenagerzeit kein Platz für eine feste Beziehung mit meinem Mann war. Ihr war klar, dass sie dann schwanger werden würde, dies aber für sie nicht mit ihrem Karrierewunsch als Schauspielerin vereinbar war. „Männer waren gestrichen, bis 21, dann ist es doch noch passiert. Aber da hatte ich schon längst eine Liebesbeziehung zu einer Frau. Mit einer Kollegin. Tempi passati.“ Richtig bekannt wurde ihr gleichgeschlechtliches Erlebnis und ihr Bekenntnis zu einer gewissen Bisexualität erst ab 1992. Nach einem Talkshow-Auftritt titelte die Bild am 24. April 1992: „Mutiges Bekenntnis. Inge Meysel: Ich habe Frauen geliebt.“ In in einem dpa-Interview wird sie 1992 zitiert: „Ich war bisexuell, ich, die ‚Mutter der Nation‘.“ und „Ich habe mit 17 durch eine Frau die körperliche Liebe kennen gelernt. Aber das war das einzige Mal.“. In einem Interview in der Bunten meinte sie im Jahre 2001: „Wer nicht bisexuell ist, verpaßt doch das Beste.“

Rosa von Praunheim offenbarte im Jahr 1991 einige homosexuelle Kollegen von Film, Funk und Fernsehen. Dazu gehörten u. a. Alfred Biolek und Hape Kerkeling. Das Bekanntwerden des ehrenamtlichen BDSM-Engagements des UN-Waffeninspekteurs Jack McGeorge führte im angelsächsischen Sprachraum zu einer umfangreichen gegen ihn gerichteten Medienkampagne, in deren Verlauf sich Hans Blix und Hua Jiang, Pressesprecherin des UN-Generalsekretärs Kofi Annan, eindeutig auf McGeorges Seite stellten.

Quelle: Wikipedia
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:40

[size=150]Obama und McCain gegen Homoehe [/size]

Die Kandidaten für das Amt des Vizepräsidenten der USA haben klar Position bezogen:

Weder Barack Obama und Joe Biden noch John McCain und Sarah Palin unterstützen eine Neudefinition des "klassischen Ehebegriffs" - keiner der Präsidentschaftskandidaten unterstützt die Homoehe.

Alle wollen aber eine rechtliche Gleichstellung von hetero- und homosexuellen Paaren.

Dies ist der Spagat zwischen den konservativen bibeltreuen Wählern und der "pink vote", den Wählerstimmen der Schwulen und Lesben.

Palin und Biden äusserten sich zum Thema in der einzigen TV-Debatte der Vizepräsidentschaftskandidaten.

Quelle: http://www.gays.de
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:41

„Zwangstätowierung für Schwule“- Londoner Pfarrer entschuldigt sich

Ein anglikanischer Pfarrer in Großbritannien hat sich am Dienstag für seine Äußerungen zu einer Tätowierungspflicht von Homosexuellen entschuldigt.


Homosexuelle sollten dazu verpflichtet werden, sich den Spruch „Sodomie gefährdet die Gesundheit“, auf den Hintern tätowieren zu lassen, schrieb Pfarrer Peter Mullen aus London in seinem Internet-Blog. Auf dem Kinn sollten Schwule die Worte „Fellatio tötet“ tragen.
Der 66-jährige Geistliche entschuldigte sich in einer Mitteilung für seine Äußerungen und bezeichnete sie als „unklug“. Er habe niemanden beleidigen wollen, erklärte Mullen. Seine Kritik habe sich nicht gegen einzelne Homosexuelle gerichtet.

Die Diözese London hatte die Äußerungen als „höchst beleidigend“ bezeichnet.

Dienstag, 7. Oktober 2008

Quelle: www.stol.it
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:42

Hirnforschung
Von Geburt an schwul

Homosexuelle Männer haben Hirne, die denen von Frauen ähneln – und umgekehrt. Forscher schließen daraus, dass die sexuelle Orientierung biologisch angelegt und nicht erlernt ist.

Viel ist geschrieben worden über Unterschiede von weiblichen und männlichen Hirnen – und ihrem Einfluss auf das Denken. Mithilfe von Hirnscans haben schwedische Wissenschaftler nun Gehirnstrukturen und -funktionen homo- und heterosexueller Männer und Frauen miteinander verglichen.

Asymmetrische Hirnstruktur

Als Erstes maßen sie per MRI-Scan Hirnvolumen und -form von 90 Freiwilligen. Darunter befanden sich je 25 hetero- und 20 homosexuelle Männer und Frauen. Die Ergebnisse zeigen, dass heterosexuelle Männer asymmetrische Gehirne mit vergrößerter rechter Hemisphäre besitzen. Diese Asymmetrie fanden die Forscher auch bei den lesbischen Frauen. Schwule Männer hatten hingegen symmetrische Hirne – genau wie die heterosexuellen Frauen.

Aktivierte Angstzentren

Als Nächstes nutzten die Forscher PET-Scans, die den Blutfluss in den verschiedenen Hirnregionen zeigen. Dabei interessierte sie vor allem die Koppelung verschiedener Hirnregionen mit der Amygdala (Mandelkern), jenem Hirnbereich, der Furcht und Aggressionen steuert.

Das Ergebnis: Die Amygdala von Heterofrauen und von schwulen Männern war besonders eng mit Arealen verknüpft, die für Furcht und Ängstlichkeit zuständig sind. Diese Bereiche sind erheblich an der Entstehung von Depressionen und Angststörungen beteiligt.

Tatsächlich leiden Frauen dreimal so häufig unter Depressionen wie Männer. Aber auch schwule Männer sind wesentlich anfälliger für Depressionen als ihre heterosexuellen Geschlechtsgenossen. „Es ist aber noch unklar, ob das auf biologischen Faktoren beruht oder auf Diskriminierung oder auf dem Gefühl, anders zu sein“, erklärt Ivanka Savic.

Die Amygdala heterosexueller Männern und lesbischer Frau hingegen war stärker mit Regionen verbandelt, die Flucht- oder Angriffsverhalten auslösen. „Ihre Hirnreaktion ist eher handlungsorientiert“, sagt Ivanka Savic.

Was heißt von Geburt an?

Vorangegangene Studien hatten zwar bereits Unterschiede in der Architektur und Aktivität von hetereo- und homosexuellen Hirnen gezeigt. Diese beziehen sich aber auf sexuell ausgerichtete Reaktionen, die sich erst im Laufe des Lebens entwickelt haben können. Die Studien konnten daher keinen Aufschluss darüber geben, ob Homosexualität angeboren ist.
Im Gegensatz dazu konzentrierte sich das Stockholmer Team auf Hirnareale, deren Entwicklung schon im Mutterleib abgeschlossen ist. Für die Forscher ist die Untersuchung damit der bislang stärkste Hinweis dafür, dass die sexuelle Orientierung wahrscheinlich von Geburt an feststeht. Unklar sei aber nach wie vor, ob die Veranlagung genetisch bedingt ist oder durch bestimmte Hormonspiegel während der Schwangerschaft geprägt wird, beispielsweise durch hohe Testosteronwerte. cf/Proceedings of the National Acadademy of Sciences

Quelle: www.focus.de
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:43

REPRODUKTIONSMEDIZIN
Babys für Schwule
Mit Hilfe von Eispenderinnen und Leihmüttern werden homosexuelle Paare in den USA Eltern
Von FOCUS-Korrespondentin Silvia Sanides

Die Väter könnten glücklicher nicht sein. „Logan und Chance schlafen durch und krabbeln schon“, sagt Tracy Thorne-Begland. „Sie sind einfach perfekt“, gerät sein Partner Michael ins Schwärmen. Michael und Tracy sind schwul und seit zehn Monaten Väter von Zwillingen. Wie andere Eltern erzählen sie mit Stolz von den Fortschritten ihrer Babys. Im Gegensatz zu anderen Eltern mussten sie jedoch erstaunliche Mengen an Zeit, Geduld und Geld investieren, um sich ihren Kinderwunsch zu erfüllen.

„Uns war immer klar, dass wir eine Familie gründen würden“, erzählt Michael. „Wir wollten alles – eine Beziehung, gute Jobs und Kinder. Wie die meisten anderen Paare auch.“ Als sie vor vier Jahren begannen, sich ernsthaft mit der Nachwuchsfrage zu befassen, sahen sie sich mit einem Irrgarten von Gesetzen konfrontiert. Homosexuelle Paare dürfen in ihrem Heimatstaat Virginia nicht gemeinsam adoptieren. Zudem gefiel ihnen der Gedanke, biologisch verwandte Nachkommen zu haben. Mit Hilfe der neuen Reproduktionstechnologie und dem Einsatz einer erfahrenen Anwältin wurde ihr Wunsch im vergangenen Herbst mit der Geburt von Zwillingen Wirklichkeit.

„Creative Family Connections“ nennt Diane Hinson ihre drei Jahre alte Agentur in der Hauptstadt Washington. Auf innovative Weise, sagt die Anwältin, helfe sie bei der Bildung von Familien, die nicht den traditionellen Normen entsprechen. Allein stehende Menschen und gleichgeschlechtliche Paare gehören zu ihren Kunden. „Wir bahnen den Weg durch die unterschiedliche Gesetzgebung der einzelnen Bundesstaaten und suchen Eispenderinnen und Leihmütter“, erklärt Hinson ihre Aufgaben.

Im Fall der Thorne-Beglands spendete Tracy Samen und Michaels Schwester die Eier. So sind die Zwillinge mit beiden Männern genetisch verwandt. Sie fanden eine Leihmutter, die bereits Mutter von Drillingen war und keine eigenen Kinder mehr wollte. Drei Jahre dauerte es, bis die Thorne-Beglands ihre Babys nach Hause bringen konnten.

Mit Diane Hinsons Hilfe sind noch zwei weitere schwule Paare Eltern geworden, ein allein stehender Mann wurde Ende Juni Vater, weitere Leihmütter sind schwanger. Bislang sind Hinsons aufwändige Familienbildungen glatt verlaufen. Bioethiker bezweifeln jedoch, dass die von ihr ausgehandelten Verträge rechtlich unanfechtbar sind. „Die Gesetzgebung hinkt den Entwicklungen in der modernen Reproduktionstechnologie weit hinterher“, gibt Lori Andrews vom Chicago-Kent College of Law zu bedenken. Sollte eine Leihmutter es sich anders überlegen und das Kind behalten wollen, könnte es Schwierigkeiten geben. In Deutschland sind Eispende und Leihmutterschaft nicht erlaubt.

Weder potenzielle Probleme noch die etwa 100000 Dollar, die sie die Schöpfung ihres Nachwuchses kostete, schreckte die Thorne-Beglands ab. Vielmehr sind sie überzeugt, dass andere Homosexuelle es ihnen gleichtun sollten. Die Babys, stellt Michael fest, helfen dabei, Barrieren abzubauen: „Wir werden beim Spazierengehen von Menschen angesprochen, die sonst nie mit Schwulen Kontakt aufnehmen würden.“

SCHWULE PAPIS

Genetisch verwandter Nachwuchs dank moderner Medizin

Leihmütter bekommen 20000 Dollar, 25000 Dollar für Zwillinge. Die Verträge sind nicht überall in den USA rechtsgültig.

Eispenderinnen erhalten im Schnitt 7500 Dollar. Meist sind es Studentinnen, die auf diese Weise dazuverdienen.

Quelle: http://www.focus.de
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Beitrag  Dark Angel 18.02.09 19:45

Wieder mal ein paar News aus der schwulen Welt.

[size=150]UN fordert Homorechte in Karibikstaaten [/size]

Der Sondergesandte der UN für HIV und AIDS in der Karibik hat die dortigen Staatschefs aufgefordert, Homosexualität schnellstmöglich zu entkriminalisieren.

Durch die Abschaffung der Verbote von Homosexualität würde diese ihr Stigma verlieren und es wäre weitaus einfach, HIV-Prävention zu betreiben.

Die Forderungen des Gesandten zielen in die gleiche Richtung, wie einige Tage zuvor schon der britische Minister für Entwicklungshilfe. Er hatte sein Entsetzen darübr geäussert, wie die Angst und Heimlichkeit in der Schwulenszene den Kampf gegen AIDS verhindere.


[size=150]Weiterer Anschlag auf Homo-Mahnmal
[/size]

In Berlin wurde in der Nacht zu Dienstag erneut das Mahnmal für die getöteten und verfolgten Homosexuellen im Dritten Reich Ziel eines Anschlags. Unbekannte schleuderten wahrscheinlich einen Stein auf das Sichtfenster, hinter dem ein Endlosvideo eines küssenden Männerpaares zu sehen ist.

Das Glas splitterte.

Schon im August wurde das Sichtfensters eingeschlagen. Danach sah der Berliner Senat aber von einer Videoüberwachung des Mahnmals ab, um die Besucher nicht unnötig zu kontrollieren.

Der Staatsschutz ermittelt in beiden Fällen, da ein politischer Hintergrund bei dem Vandalismus nicht ausgeschlossen werden kann.

Politiker und Interessensgruppen äusserten ihr Entsetzen.

Für Freitag ist um 12.30 Uhr eine Mahnwache durch den LSVD initiiert worden. Homophobie und die Gewalt gegen Schwule und Lesben stelle sich in der Bundesrepublik Deutschland als “virulentes Problem” dar.


[size=150]Schweiz: Unterschriftensammlung gegen Züricher Europride 2009 [/size]

Ein christlich-konservativer Verein will den Europride 2009 verhindern. Die “Familienlobby Schweiz” startete eine Unterschriftensammlung gegen den kommenden Europride, der in Zürich stattfinden soll.

Die Familienlobby warnt davor, dass “wegen Geld und sogenannter Weltoffenheit die Massen ins Unglück gelockt werden”.

Bereits über 5000 Unterschriften wurden registriert, es ist jedoch nicht davon auszugehen, dass der Familienlobby irgendein Erfolg gegen den Europride zuteil wird.

Sowohl die Stadtverwaltung als auch die Wirtschaft in Zürich freuen sich auf schwule und lesbische Besucher aus ganz Europa zum Europride vom 2. Mai bis 7. Juni 2009.



[size=150]Ungarn: Verfassungsgericht blockiert Partnerschaftsgesetz [/size]

Der Verfassungsgerichtshof in Budapest hat das Partnerschaftsgesetz blockiert, das im nächsten Monat in Kraft treten sollte. Es ermöglicht eingetragene Partnerschaften für Schwule und Lesben.

Das Parlament hatte dem Gesetz im Dezember 2007 zugestimmt und die Einführung für 2009 beschlossen.

Nur in Adoptionsfragen, dem Recht auf künstliche Befruchtung und der Namensübernahme sollten gleichgeschlechtliche Paare noch anders gestellt sein, als klassische Eheleute.

Der Gerichtshof sah nun in dem neuen Gesetz eine Herabstufung der Ehe, die durch die ungarische Verfassung besonders geschützt ist.

Ein Partnerschaftsgesetz ohne Einfluss auf den klassischen Ehebegriff sei durchaus verfassungsgerecht.

Der ungarische Premier versprach eine schnelle Revision des Gesetzestexts zur erneuten Vorlage im Parlament.

In den vergangenen Jahren waren schon mehrer Antidiskriminierungsgesetze am Verfassungsgerichtshof gescheitert, da dieser eine unzulässige Einschränkung des Rechts auf freie Meinungsäusserung monierte.

Auch im Bereich der Antidiskriminierung liegt derzeit ein neuer Gesetzesentwurf zur Abstimmung vor.


[size=150]Brasilien: Homo-Serienkiller gefasst? [/size]

Ein pensionierter Polizist wurde in Sao Paulo als Tatverdächtiger in einem der grössten Serienmordfälle Brasiliens verhaftet. Zwischen Juli 2008 und August 2008 wurden 11 Männer erschossen und einer in einem Cruisinggebiet erschlagen.

Es wird davon ausgegangen, dass der Polizist Einzeltäter war und keine Komplizen hatte.

Die Ermittlungsbehörden hatten den Serienmörder als “Rainbow-Killer” bezeichnet - unter Bezugnahme auf die Regenbogenflagge.

Die Opfer waren Im Alter zwischen 20 und 50 Jahren. Noch steht die Motivation des Täters nicht fest.


[size=150]Grossbritannien: Lebenslang für Schwulenmörder[/size]

Ein 30-jähriger Mann, der einen pensionierten Buchhalter in einer öffentlichen Toilette in Surrey ermordet hat, wurde zu lebenslanger Haft verurteilt.

Am 19. Februar attackierte Mark Malone den Mann mit einem 20 cm langen Messer, das er zuvor gestohlen hatte. Bereits 2003 hatte Malone einen Mann behinderten Mann angegriffen, weil ihn dieser angeblich “schwul angelächelt” habe und war dafür zu einer mehrmonatigen Haftstrafe verurteilt worden.

Ausserdem gestand Malone einen weiteren Angriff auf einen schwulen Mann in den gleichen Toiletten, in denen der Mord geschah.

Die Toilettenanlage wird abgerissen.


[size=150]NO MILK FOR CINEMARK: Proteste gegen Prop. 8-Unterstützer [/size]

Im Zusammenhang mit dem Film über Harvey Milk, den ersten offen schwulen Stadtrat von San Francisco, der nach wenigen Monaten im Amt ermordet wurde, kommt es zu Protesten gegen den Kinokonzern Cinemark.

Unter der Parole NO MILK FOR CINEMARK fordern Schwulenverbände, die Kinos der Cinemark-Gruppe nicht zu besuchen.

Im Vorfeld der Proposition 8 Abstimmungen in Kalifornien, hatte der Chef von Cinemark die Gegner der Homoehe mit tausenden von Dollar unterstützt. Nun will genau diese Kinogruppe mit einem Film über einen Kämpfer für Homorechte Geld verdienen.

Cinemark äusserte sich zu den Vorwürfen nur knapp und verwies auf politische Meinungsfreiheit aller Angestellten. Es beibt fraglich, ob ein ähnliches Statement abgegeben würde, wenn der CEO von Cinemark nicht Homogegner sondern Neonazis 9999 Dollar gespendet hätte.

Zur Cinemark-Gruppe gehören die Kinos Century Theaters, CinéArts und Tinseltown.


Quelle: http://blog.gays.de/
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Beitrag  Mela 19.02.09 12:33

Schon ziemlich krass, was du da so rausgesucht hast.
Ich hab kein Problem damit, mir ists egal ob jemand schwul, lesbisch oder bisexuell ist.
Ich geh da offen mit um, warum auch nicht ?!?
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Beitrag  Sammy 19.02.09 12:41

Meine Einstellung dazu kennst du ja bereits.DU bist meine bester Freund und schwul...mir ist es sowieso völlig egal on schwul/lesbisch/hetero.....egal ob weiss/farbig.....egal wie jemand aussieht,oder wie alt er ist....mir ist Wichtig,dass der Mensch der sich dahinter verbirgt ehrlich und korrekt ist!Wen interessiert`s,ob ein Mann einen anderen Mann liebt,solange die Betroffenen glücklich damit sind!?
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Beitrag  Mela 19.02.09 13:14

Ich weiß auch nicht warum so viele menschen damit ein problem haben.
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Beitrag  Sammy 19.02.09 13:32

Ich denke,die die damit ein Problem haben,haben entweder nicht mehr als eine Gehirnzelle,oder sind Mitläufer,die anderen einfach diesem Mist nachlabern,weil sie nicht fähig sind selbstständig zu denken und meinen,dass sie mit so ner Einstellung cool sind!
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Beitrag  Mela 19.02.09 13:36

ja, dass denke ich auch Wink
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Beitrag  Sammy 19.02.09 13:42

Dann sind wa mal froh,dass wir nicht dazu gehören Very Happy
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